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Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen

- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- in elektronischer Form

- Insbesondere alle Dokumente, die die große Entfernung zur nächsten Autobahn thematisieren

Für diese und alle meine Anfragen sind explizit auch alle Unterlagen der BGZ angefragt, denn:

Die BGZ verweist darauf, dass IFG Anträge an das BMU zu stellen sind und beantwortet keine IFG-Anfragen.

Es wird auf § 7 IFG verwiesen: "Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient."

Insofern muss ich leider diesen Umweg gehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Untersu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#192329]
Datum
9. Juli 2020 14:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - in elektronischer Form - Insbesondere alle Dokumente, die die große Entfernung zur nächsten Autobahn thematisieren Für diese und alle meine Anfragen sind explizit auch alle Unterlagen der BGZ angefragt, denn: Die BGZ verweist darauf, dass IFG Anträge an das BMU zu stellen sind und beantwortet keine IFG-Anfragen. Es wird auf § 7 IFG verwiesen: "Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." Insofern muss ich leider diesen Umweg gehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre IFG-Anfragen vom 9. Juli (Schienen- und Straßenanbindung Würgassen) Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfragen vom 9. Juli (Schienen- und Straßenanbindung Würgassen)
Datum
10. August 2020 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre untenstehenden IFG-Anfragen vom 9. Juli zur Schienen- und Straßenanbindung des geplanten Logistikzentrums Konrad. Die gewünschten Unterlagen zur Schienenanbindung sind beigefügt. Ich weise auf folgende Punkte hin: * Bestimmte, nicht öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind geschwärzt. Darüber hinaus wurde nur in der Anlage der E-Mail des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) an das Bundesumweltministerium vom 7. April 2020 eine Schwärzung vorgenommen (Abbildung 6). Der Hintergrund ist, dass bestimmte Nutzungsrechte zu beachten sind. Der wesentliche Inhalt dieser Abbildung sind die Zugzahlen auf der Strecke 2975 zwischen den Betriebsstellen HQLF (Lauenförde NI/NRW) und Würgassen (zwischen 6 und 18 Uhr 6977, zwischen 18 und 22 Uhr 2209, zwischen 22 und 6 Uhr 713). * Die in der E-Mail des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) an das Bundesumweltministerium vom 17. April 2020 angedeutete fundierte Einschätzung durch das EBA-Referat 23 hat keine über die erste Einschätzung hinausgehenden Erkenntnisse geliefert. Zur Straßenanbindung liegen keine Unterlagen vor. Für allfällige Fragen stehen Ihnen der Unterzeichner und das Referat S III 3 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfragen vom 9. Juli (Schienen- und Straßenanbindung Würgassen) [#192329] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfragen vom 9. Juli (Schienen- und Straßenanbindung Würgassen) [#192329]
Datum
10. August 2020 13:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie schreiben "Die in der E-Mail des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) an das Bundesumweltministerium vom 17. April 2020 angedeutete fundierte Einschätzung durch das EBA-Referat 23 hat keine über die erste Einschätzung hinausgehenden Erkenntnisse geliefert." Das würde ich gerne selber einschätzen und bitte um vollständige und zeitnahe Nachreichung dieser "fundierten Einschätzung". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192329/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Nachfrage vom 10. August (fundierte Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamts zum Standort Würgassen) Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Nachfrage vom 10. August (fundierte Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamts zum Standort Würgassen)
Datum
25. August 2020 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Nachfrage vom 10. August und beantworte sie wie folgt: Gerade weil die fundierte Einschätzung durch das EBA-Referat 23 keine über die erste Einschätzung hinausgehenden Erkenntnisse geliefert hat, gab es dazu keinen weiteren E-Mail-Verkehr zwischen EBA und BMU. Das EBA-Referat 23 prüft kapazitive Belange beim Rückbau von Infrastruktur und beim Neu- und Ausbau. Eigene Berechnungen werden dort nicht erstellt. Daher kann ich Ihnen über die bereits übermittelten Unterlagen hinaus keine weiteren zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich fragte in dieser Sache auch die "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Aut…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#192329]
Datum
4. September 2020 12:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich fragte in dieser Sache auch die "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen" der BGZ und nicht nur des BMU an. Siehe auch in der Anfrage: "Für diese und alle meine Anfragen sind explizit auch alle Unterlagen der BGZ angefragt" Ich bitte daher um zeitnahe Zusendung dieser, da die Frist entsprechend überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192329/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Nachfrage vom 4. September (BGZ-interne Kommunikation zur Straßenanbindung des geplanten Logistikzentrums Kon…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Nachfrage vom 4. September (BGZ-interne Kommunikation zur Straßenanbindung des geplanten Logistikzentrums Konrad in Würgassen)
Datum
26. September 2020 13:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Nachfrage vom 4. September 2020 [fragdenstaat.de #19329], mit der Sie um die Zusendung interner Kommunikation der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zur Autobahn-/Straßenanbindung des geplanten Logistikzentrums Konrad in Würgassen bitten. Sie haben bereits eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Anfrage an die BGZ gestellt (#191767, https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-straenanbindung-wurgassen/). Die BGZ hat Ihnen am 3. August mitgeteilt, dass der Standortempfehlung "Zentrales Bereitstellungslager Konrad" (https://logistikzentrum-konrad.de/sites/default/files/media/LOK_Standortempfehlung%20BGZ.pdf) öffentlich zugängliche Informationen, hier insbesondere zum Straßennetz (z. B. Google Maps), zugrunde liegen. Ihre Antwort auf diese Nachricht am gleichen Tag wurde als Bitte um nachträgliche Überprüfung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) behandelt und am 4. September hat man Ihnen mitgeteilt, man könne dem Antrag nicht entsprechen, da man zu dem Thema keine interne Kommunikation mit Umweltinformationen habe. Meine unter Einbeziehung der BGZ durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass zu dem angefragten Thema bei der BGZ nicht nur keine Umweltinformationen, sondern auch keine amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorhanden sind, es dazu also keine dokumentierte interne Kommunikation gibt. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne. Mit freundlichen Grüßen