Verkehrszähldaten aus den Kfz-Dauerzählstellen in Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte eine bereits gestellte und offenbar nicht weiterverfolgte IFG-Anfrage aufgreifen und Sie darum bitten, dem Verein Changing Cities die angefragten Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Anfrage bezieht sich auf folgende Korrespondenz: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszahldaten-aus-den-teu-dauerzahlstellen-in-berlin-2/
Im Folgenden liste ich nochmal die wesentlichen Anforderungen auf:
- Die Lieferung von Kfz-Verkehrsstärken und Lkw-Verkehrsstärken(2+0 Fahrzeugarten gem. TLS-Systematik),
- Bezogen auf richtungsbezogene Messquerschnitte wie im Zentralensystem der VIZ Berlin hinterlegt;
- falls Messquerschnitte unterteilt sind, so erfolgt keine zusätzliche Aggregierung;
- Aggregierung auf Stundenwerte;
- Zeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2018;
- Stammdaten in Form von Positionsbeschreibungen und geografischen Koordinaten;
- Kurzbeschreibung zur Erfassungstechnologie;
- Datensatzbeschreibung;
- Auslieferung der Messdaten als ZIP-komprimiertes CSV-File
In Bezug auf die Berechnung von Gebühren bitte ich Sie zu beachten, dass diese Anfrage durch den gemeinnützigen Verein Changing Cities e.V. gestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum23. Februar 2020
-
26. März 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!