Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG
(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.
(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,
von Interesse sind insbesondere die Fragen:
Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,
wie viele wurden von Dritten angezeigt
wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,
für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,
wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,
welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?
Soweit möglich aufgeschlüsselt nach
- Kalenderjahr,
- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG
- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)
- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro)
- Behörden-intern/Polizei/Dritte
- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager
- Zuständigkeit (nicht) gegeben
- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)
- Geldbuße (nicht) verhängt
- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich
- Einspruch (nicht) erhoben
- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend
- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch
(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über
die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,
die Ihnen vorliegen.
(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)
(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24
Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
hat einen Anhang
darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.
Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,
dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
der Landrat
als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter
zuständig ist, siehe:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH
Ergebnis der Anfrage
(1) keine
(2) Aus 2022 ein Fall, der vor Ahndung bereits verjährt war.
(3) keine
(4) Drei Jahre
(5) Verfahrensverzeichnis § 46 Absatz 1 LDSG-SH angefragt
Ausführliche rechtliche Darlegung der zu beachtenden Löschfristen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/versamm…
ferner bzgl. Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten nach §§ 28, 29 StVG
https://fragdenstaat.de/anfrage/versamm…
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum11. November 2023
-
15. Dezember 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 11. November 2023 14:32
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- AW: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 13. November 2023 11:06
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- AW: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 14. Dezember 2023 17:13
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- AW: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 14. Dezember 2023 17:46
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 15. Dezember 2023 09:23
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- AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 15. Dezember 2023 22:06
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- Betreff
- Löschfristen - Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292055]
- Datum
- 16. Dezember 2023 11:06
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Bußgeldbescheiden [#292055]
- Datum
- 18. Januar 2024 11:26
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- automatische Eingangsbestätigung
- Datum
- 18. Januar 2024 11:26
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- Von
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- AW: [EXTERN] Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Bußgeldbescheiden [#292055]
- Datum
- 19. Januar 2024 12:05
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 19. Januar 2024 13:04
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 22. Januar 2024 09:56
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Fwd: IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 2. Februar 2024 16:58
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle
- Datum
- 29. Februar 2024 20:12
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 4. März 2024 11:10
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Fwd: IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 16:24
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Re: Fwd: IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 16:34
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Fwd: IZG-Antwort-Frist deutlich und aus falschen Gründen überschritten [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 16:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 18:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 19:13
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 11. März 2024 19:16
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
- Betreff
- WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 4. April 2024 14:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Kreises Schleswig-Flensburg (VVT); Übersendung des Auszugs aus dem VVT für die Bußgeldstelle [#292055]
- Datum
- 8. April 2024 15:10
- An
- Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
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