Sehr [geschwärzt],
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme auch Bezug auf unser ausführliches gemeinsames Gespräch am [geschwärzt] Ich hatte Ihnen vorbehaltlich einer internen Prüfung angekündigt die beiden einzigen Dienstanweisungen für den Gemeindevollzugsdienst zuzusenden. Es handelt sich zum einen um die "Allgemeine Dienstanweisung GVD" und die Anweisung "Abschleppen". Diese beiden Dokumente erhalten Sie also nun als Anlage zu dieser Nachricht. Die Dienstanweisung abschleppen war nach 15 Jahren redaktionell zu überarbeiten und wurde daher 2021 in dieser Form neu gefasst. Inhaltliche Änderungen hat diese nicht erfahren.
Wir hatten uns darüber unterhalten, dass der Begriff Grünfläche im Bußgeldkatalog sehr eng gefasst ist und die von Ihnen angesprochenen Verstöße im Zusammenhang mit Bepflanzungen verkehrsgrün betreffen und unter den Tatbestand parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen fallen. Weiter hatten wir uns darüber unterhalten, dass es in Konstanz - wie in ganz Deutschland auch - die Vorgabe gibt, Kfz Zweiräder wenn diese nicht behindernd abgestellt sind, nicht zu verwarnen. Diese Regelung dient insbesondere im linksrheinischen Bereich dazu, dass motorisierte Zweiräder nicht zusätzlich Bewohnerparkplätze belegen. Dies stellt m.W. die einzige konkrete mündliche Handlungsanweisung dar, alles andere bleibt den Mitarbeitern vor Ort in der jeweiligen Situation nach dem Opportunitätsprinzip überlassen. Weitere Dokumente o.ä. wie von angesprochen existieren nicht.
Diese Auskunft ergeht insgesamt auch nach dem LIFG gebührenfrei.
An dieser Stelle darf ich noch eine Information nachreichen, die den Augustinerplatz betrifft. [geschwärzt] fünf Fahrzeugen, die am 6. Januar auf dem Augustinerplatz standen geprüft. Tatsächlich waren vier dieser fünf Fahrzeuge auf Privatflächen abgestellt. Im Umfeld einzelner Gebäude gibt es tatsächlich privates Eigentum, auf dem geparkt werden darf. Die Inhaber dieser Stellplätze verfügen auch über eine Ausnahmegenehmigung zur Zufahrt und damit auch zur Bedienung der Schranke. Diese Regelungen und Vereinbarungen wurden Ende der achtziger Jahre im Zuge der Bebauung und der Umgestaltung des Augustinerplatz getroffen. Das eine Fahrzeug, das nicht auf privatem Grund abgestellt war wurde von uns aufgrund Ihrer Anzeige verwarnt.
Die Situation Friedrichstraße zwischen Zähringerplatz und Kreisel wird in absehbarer Zeit unter den städtischen Fachämtern diskutiert.
Ein schönes Wochenende für Sie!
Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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