Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs bei bundespolizeilichen Maßnahmen
Alle Informationen, Dienstanweisungen und andere Handlungsanleitungen, die erkennen lassen, wie die Bundespolizei im Rahmen von Deportationen von Kindern den Kindeswohlvorrang, der sich z.B. aus der UN-KRK, der UN-Behindertenrechtskonvention, der Dublin-III-VO und anderen einschlägigen Rechtsnormen ergibt, verwirklichen.
Informationen dazu, wie die entsprechenden Maßnahmen, derartige Fälle betreffend, validiert und evaluiert werden, um sicherzustellen, dass der rechtsverbindlich vorgeschriebene Vorrang des Kindeswohls in der Praxis gewährleistet ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. August 2019
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3. September 2019
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