Sehr
Antragsteller/in
danke für Ihre Anfrage vom 4. April 2022. Bitte sehen Sie unten unsere Antworten zu Ihren Fragen:
1. Darf in einer Wasserschutzzone III eine betriebliche Kläranlage gebaut werden?
Antwort: Dies ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern das richtet sich nach dem Inhalt der Schutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet.
2. Falls ja, ist dies auf Landesebene geregelt oder auf Bundesebene?
Antwort: Das Bundesrecht gibt die Ermächtigung für die Einrichtung von Wasserschutzgebieten. Nach § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG -
https://www.gesetze-im-internet.de/wh...) kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung zum Wohl der Allgemeinheit Wasserschutzgebiete festsetzen. Die Festsetzung von Schutzgebieten erfolgt durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
3. Wie und wo findet man dazu die entsprechenden Gesetze?
Antwort: Bundesrecht: § 51 WHG - s.o. Antwort zu Frage 2. Landesrecht Saarland (es wird unterstellt, dass die betroffene Anlage in der Nähe des Wohnortes der der Anfragerin im Saarland liegt): § 37 Saarländisches Wassergesetz (SWG):
https://recht.saarland.de/bssl/docume...
Bedarf es dazu Sondergenehmigungen?
Antwort: Dies ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern das richtet sich nach dem Inhalt der Schutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet.
Falls ja, wer erteilt diese und welche Gesetzesvorgaben sind dabei zu berücksichtigen?
Antwort: Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietsverordnung obliegt den zuständigen Wasserbehörden des betroffenen Bundeslandes. Diese haben sowohl die in der einschlägigen Schutzgebietsverordnung vorgesehenen Ge- und Verbote zu beachten als auch die gesetzlichen Vorschriften des WHG und des SWG.
Müssen dazu vorab Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden?
Antwort: Gemäß Anlage 1, Nr. 13.1 UVPG (
https://www.gesetze-im-internet.de/uv...) sind Errichtung oder Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen ab einer gewissen Größenklasse entweder UVP-pflichtig (13.1.1) oder bedürfen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles (13.1.2) oder einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles (13.1.3). In diesem Kontext werden in Zweifelsfällen auch Gutachten zur Umweltverträglichkeit der Anlage erstellt.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen