Weisungen und Rechtsstreit zu anonymer Antragstellung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Auskunft des BMI hat das Ministerium gegen Entscheidungen des BfDI in Bezug auf die pseudonyme und anonyme Antragstellung nach dem IFG vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang zu:
- Das dem Streit zugrundeliegende Rundschreiben des BfDI
- Die Stellungnahme des BMI
- Die Weisung des BMI vom 23. November 2018, nicht die Rechtsauffassung des BfDI zu befolgen
- Sämtliche weitere Schreiben, die die beiden Parteien im Vorverfahren ausgetauscht haben
- Sofern möglich, auch Schriftsätze aus dem Gerichtsverfahren

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 10 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Laut Auskunft des BMI hat das Ministerium gegen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Weisungen und Rechtsstreit zu anonymer Antragstellung [#183615]
Datum
29. März 2020 19:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Laut Auskunft des BMI hat das Ministerium gegen Entscheidungen des BfDI in Bezug auf die pseudonyme und anonyme Antragstellung nach dem IFG vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang zu: - Das dem Streit zugrundeliegende Rundschreiben des BfDI - Die Stellungnahme des BMI - Die Weisung des BMI vom 23. November 2018, nicht die Rechtsauffassung des BfDI zu befolgen - Sämtliche weitere Schreiben, die die beiden Parteien im Vorverfahren ausgetauscht haben - Sofern möglich, auch Schriftsätze aus dem Gerichtsverfahren Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183615 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antwort
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
30. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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