Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen

- derzeit gültige internen Weisungen zum Thema Sanktionen
- internen verwendete Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen

Ergebnis der Anfrage

Es werden interne Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen angefragt.

Aktueller Stand:
Es wurde eine Schulungsunterlage gesendet, welche den SGB III §159 behandeln. Andere Schulungsunterlagen möchte die Agentur für Arbeit auf Verweis auf das Urheberrecht nicht herausrücken (IFG §6).
Die Vermittlung ist durch und hat genauere Erläuterung, wieso die 'Agentur für Arbeit Meschede - Soest' denkt, dass ihre Unterlagen nach IFG §6 schützenswert sind.
Es wurde Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von AA mit der (meiner Ansicht) gleichen Begründung wie beim Vermittlungsversuch abgewiesen.
Die genaue Begründung der Agentur:
Die AA Meschede-Soest teilt mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 mit, die Schulungsunterlagen seien aufgrund der methodischen Aufbereitung (Wissensvermittlung, passgenaue Beispielsfälle und Übungsfragen) persönlich geistige Schöpfungen und nicht nur „eine routinemäßige“ Zusammenstellung von Informationen wie es im Fall des VG Magdeburgs gewesen sein möge.
Daher komme ein Ausschluss vom Zugang zu den Schulungsunterlagen nach § 6 IFG
grundsätzlich in Betracht.
Die AA Meschede-Soest führt des Weiteren aus, die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe wegen der Eigenart des geschützten Werks ein anerkennenswertes Interesse am Schutz ihres Urheberrechts, weil die Schulungsunterlagen Dokumente seien, die wirtschaftlich verwertbare Methoden enthalten. Sie schule ihre Beschäftigten überwiegend selbst und unterhalte dafür eigene Schulungsbereiche wie z.B. die Dienststelle FBA (Führungsakademie). Da es einen Markt für Schulungen auf dem Gebiet des SGB II und SGB III gäbe, habe sie ein berechtigtes Interesse daran, ihre Schulungsunterlagen nicht zu veröffentlichen oder an Dritte herauszugeben.
Die AA/BA ist der Ansicht, dass Ihrem Informationsinteresse durch Zurverfügungstellung der Fachlichen Weisung zu § 159 SGB II sowie der PowerPoint-Schulungsunterlage ausreichend Rechnung getragen worden sei. Soweit es Ihnen darum gehe zu erfahren, wie die BA den § 159 SGB III umsetze, biete insbesondere die Fachliche Weisung umfängliche und ausreichende Informationen.
Es wurde Klage erhoben mit Hilfe von Frag den Staat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - derzeit gültige internen…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen [#221760]
Datum
2. Juni 2021 15:33
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- derzeit gültige internen Weisungen zum Thema Sanktionen - internen verwendete Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die A…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
2. Juni 2021 15:34
Status
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Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich …
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr
Datum
4. Juni 2021 12:40
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760] Sehr << Anrede >> welche genaue Probleme gibt e…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760]
Datum
4. Juni 2021 13:16
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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Sehr << Anrede >> welche genaue Probleme gibt es im Zusammenhang mit dem Datenschutz die Informationen per E-Mail anzufragen? Außerdem welche Informationen brauchen Sie denn und warum? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760] Sehr << Anrede >> da es sinnfrei ist auf Ihre E…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760]
Datum
4. Juni 2021 13:27
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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Sehr << Anrede >> da es sinnfrei ist auf Ihre E-Mail vom 04.06.21 von <<E-Mail-Adresse>> zu antworten, welche Sie mir geschickt haben, schreibe ich Sie hier rüber an. Es geht um meine IFG/UIG/VIG-Anfrage mit der Nr. 221760 vom 02.06.21. Sie haben in Ihrer Mail geschrieben, dass Sie noch Informationen brauchen, diese aber aus Datenschutzgründen nicht über den E-Mail-Weg anfragen dürften. Welche Gründe sind es? Bitte erläutern Sie es so genau wie möglich. Außerdem welche Informationen brauch Sie um die Anfrage zu bearbeiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760] Ihre Nachricht vom 04.06.2021 13:28 U…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: Ihre Nachricht vom 02.06.2021 15:33 Uhr [#221760]
Datum
7. Juni 2021 12:53
Status
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Ihre Nachricht vom 04.06.2021 13:28 Uhr Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
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Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760]
Datum
7. Juni 2021 14:49
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht bearbeitet wird mit der Begründung, dass die Agentur für Arbeit mich nicht telefonische erreicht haben (kein Wunder, da ich keine Telefonnummer angegeben haben), aber noch Informationen von mir brauchen und der Weg über E-Mail abgelehnt wird aus Datenschutzgründen. Auf meine Rückfrage, welche Gründe den Weg über E-Mail ausschließen und welche Informationen die Agentur braucht, wurde mir die gleiche E-Mail nochmal geschickt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221760.pdf Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/
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Datum
9. Juni 2021 08:26
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vor einiger Zeit habe ich um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage gebeten, daher wollt…
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AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760] # 25-720/003 II#0333 [#221760]
Datum
22. Juni 2021 14:09
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Sehr << Anrede >> vor einiger Zeit habe ich um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage gebeten, daher wollte ich fragen wie es darum steht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
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Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760]
Datum
8. Juli 2021 17:19
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht bearbeitet wird mit der Begründung, dass die Agentur für Arbeit mich nicht telefonische erreicht haben (kein Wunder, da ich keine Telefonnummer angegeben haben), aber noch Informationen von mir brauchen und der Weg über E-Mail abgelehnt wird aus Datenschutzgründen. Auf meine Rückfrage, welche Gründe den Weg über E-Mail ausschließen und welche Informationen die Agentur braucht, wurde mir die gleiche E-Mail nochmal geschickt. Darüber hinaus ist die Frist auch schon vorbei. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221760.pdf - 2021-06-09_1-59425_2021.pdf - 2021-06-09_1-signature.asc Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/
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Datum
9. Juli 2021 12:17
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema San…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760]
Datum
11. Juli 2021 23:40
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ vom 02.06.2021 (#221760) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Ihre Nachricht vom 11.07.2021 23:40 Uhr Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kann Ihr An…
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Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
Ihre Nachricht vom 11.07.2021 23:40 Uhr
Datum
14. Juli 2021 08:05
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kann Ihr Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter. Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie im Internet auf der Seite https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt). Ihre Nachricht wurde nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die Ag…
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Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
14. Juli 2021 08:19
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Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#221760] Sehr << Anrede…
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AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#221760]
Datum
11. August 2021 09:58
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vor einem Monat haben Sie für mich ein Vermittlungsversuch gestartet. Jedoch wurde aus meiner Sicht die Anfrage immer noch ausreichend beantwortet. Gibt es weitere Informationen von Ihrer Seite aus oder würden Sie bitte für mich nochmal versuchen zu vermitteln? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Agentur für Arbeit Meschede – Soest
210929_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest Sehr Antragsteller/in die verspätete Rückmeld…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
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210929_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest
Datum
29. September 2021 10:25
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Sehr Antragsteller/in die verspätete Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über die Internetplattform "Frag den Staat" an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest bitte ich zu entschuldigen. 1. Zusendung von derzeit gültigen internen Weisungen zum Thema Sanktionen In den Weisungssammlungen nach Rechtsnormen befinden sich umfangreiche allgemeine Hinweise zu dem Thema Sanktionen (Sperrzeiten). Diese fachlichen Weisungen zum Arbeitslosengeld sind allgemein zugänglich und werden auch intern genutzt. Der Übersichtlichkeit halber erhalten Sie hierzu einen Link, um die gewünschten Informationen filtern zu können. § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) bezieht sich konkret auf Sperrzeiten. Diese Unterlage ist als Datei beigefügt. https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808824026 2. Zusendung von intern verwendeten Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen Ihrem Wunsch auf Übersendung von intern verwendeten Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen kann leider nicht entsprochen werden. Diese unterliegen nach § 6 IFG dem "Schutz des geistigen Eigentums". Sie werden intern erstellt und sind ausschließlich für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit gedacht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210929_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest [#221760] Sehr << Anrede >> D…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: 210929_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest [#221760]
Datum
30. September 2021 01:47
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Der Schutz geistigen Eigentums steht einem Informationszugang nicht entgegen. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/blog/2018/jva-burg/ - Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
211008_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest [#221760] Sehr Antragsteller/in BA-interne Sch…
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Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
211008_Ihre Anfrage 221760 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest [#221760]
Datum
8. Oktober 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in BA-interne Schulungsunterlagen sind gem. § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) persönliche geistige Schöpfungen und daher urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg kann m.E. nicht auf Ihr Anliegen angewendet werden, da es sich um verschiedene Sachverhalte handelt. Eine Überlassung interner Schulungsunterlagen ist daher nicht möglich. Nach nochmaliger Rücksprache mit der Fachabteilung kann ich Ihnen jedoch eine Arbeitshilfe zur Verfügung stellen, die auch für Schulungszwecke genutzt wird. Sie enthält sehr umfangreiche Ausführungen und Fallgestaltungen zum Thema Sperrzeiten/Sanktionen im SGB III und ist dieser Mail beigefügt. Ich hoffe, diese Unterlage hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
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Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760]
Datum
12. Oktober 2021 17:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir intern erstellte Schulungsunterlagen verwehrt werden mit dem Verweis auf das Urheberrecht. Erstens bezweifle ich die Schöpfungshöhe, welche für das Urheberrecht notwendig ist. Und zweitens bin ich der Auffassung, dass diese von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit erstellten Schulungen behördlich erstellte und nicht geheime Dokumente sind, welche voll und ganz unter dem IFG fallen müssten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221760.pdf - 2021-06-09_1-59425_2021.pdf - 2021-06-09_1-signature.asc - 2021-07-09_1-signature.asc - 2021-09-29_1-fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf - 2021-10-08_1-04_PPT_SGB_III-Sperrzeit.pdf Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
14. Oktober 2021 07:45
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 14.10.21 wurde mir geschrieben, dass Ihr Referat die Vermittlung bearbeitet, da…
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AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760] # 25-720/003 II#0333 [#221760]
Datum
2. November 2021 21:16
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 14.10.21 wurde mir geschrieben, dass Ihr Referat die Vermittlung bearbeitet, da es einige Zeit verstrichen ist, wollte ich fragen, wie der Stand der Vermittlung ist. Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720/003 II#0333 Sehr Antragsteller/…
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AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760] # 25-720/003 II#0333 [#221760]
Datum
12. November 2021 10:51
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720/003 II#0333 Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 wurde die Agentur für Arbeit Meschede-Soest um Stellungnahme gebeten. Aufgrund des Antwortschreibens vom 22. Oktober 2021 ist eine erneute Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich, welche in der kommenden Woche versandt wird. Sobald mir die Antwort vorliegt, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, den Status meiner Anfrage um Vermittlung für meine Informationsfreiheitsanfrage „W…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760] # 25-720/003 II#0333 [#221760]
Datum
11. Dezember 2021 00:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Status meiner Anfrage um Vermittlung für meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ vom 02.06.2021 (#221760) wollte ich abfragen, da die letzte Antwort von Ihnen vor 4 Wochen her ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720/003 II#0333 Sehr Antragsteller/…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“ [#221760] # 25-720/003 II#0333
Datum
15. Dezember 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720/003 II#0333 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 04.06.2021 lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein. Sachverhalt M…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG – Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.06.2021
Datum
3. Februar 2022
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 04.06.2021 lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein. Sachverhalt Mittels der E-Mail vom 02.06.2021 beantragte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der „Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen“. Der genaue, vollständige Wortlaut soll hierbei nicht erneut wiederholt werden, da er beiden Parteien zugänglich ist. In Ihrem elektronisch übermittelten Bescheid vom 04.06.2021 lehnen Sie als Agentur für Arbeit Meschede-Soest (AfASoest) mein Informationsersuchen auf Basis meines Antrags ab. Sie lehnen die Anfrage nach § 6 IFG sowie nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetz ab. Als Grund für die genannten Rechtsgrundlagen, dass die Schulungsunterlagen aufgrund der methodischen Aufbereitung persönlich geistige Schöpfung und nicht nur eine routinemäßige Zusammenstellung von Informationen seien. Auch hierbei wird aus obig bereits genannten Gründen auf eine Wiederholung des genauen Wortlauts verzichtet. Darüber hinaus begründeten Sie, dass die AfASoest ein berechtigtes Interesse habe die beantragten Unterlagen nicht zu veröffentlichen oder an Dritte herauszugeben, da es ein Markt für Schulungen auf dem Gebiet des SGB II und SGB III gäbe. Begründung Intern erstellten und verwendeten Schulungsunterlagen besitzen eine Schöpfungshöhe, jedoch sind diese Schulungsunterlagen von Mitarbeitern der AfASoest erstellt worden und somit amtliche Werke. Diese sind nach dem § 5 UrhG nicht geschützt. Darüber hinaus kann eine Behörde kein Inhaber von Urheberrechten sein. Ein Ausschluss kann nur durch Rechter Dritter entstehen. Zwar besitzt der Mitarbeiter die Rechte, jedoch ist die Erstellung Teil seiner Dienstpflicht, wo durch die vollständigen Nutzungsrechte dieser Werke auf den Dienstherren entfallen. Diese Nutzungsrechte schließen eine Veröffentlichung wegen des IFG ein (vgl. Urteil des BVerwG vom 25.06.2015). Wie die AfASoest selbst angegeben hat in ihrer Nachricht vom 29.09.21, kann auch eine Begründung wegen einer kommerziellen Nutzung nicht gelten, da die AfASoest ausschließlich die Schulungsunterlagen für interne Zwecke nutzt, somit kann auch bestritten werden, dass der angebliche Schaden das öffentliche Interesse überwiegen würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 04.02.2022 ist mein Widerspruch bei Ihnen an der Adresse (Heinsbergplatz 6 <&…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG – Weisungen und Schulungsunterlagen zum Thema Sanktionen Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.06.2021 [#221760]
Datum
17. Februar 2022 14:54
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 04.02.2022 ist mein Widerspruch bei Ihnen an der Adresse (Heinsbergplatz 6 << Adresse entfernt >>) angenommen worden. Daher wollte ich den Status des Bearbeitung meines Widerspruchs abfragen. Danke für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch Aktenzeichen ist WS 330 - 12/22 Wir melden uns.
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Via
Briefpost
Betreff
Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch
Datum
17. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
983,4 KB
Aktenzeichen ist WS 330 - 12/22 Wir melden uns.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch [#221760] Aktenzeichen WS 330 - 12/22 Sehr g…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch [#221760]
Datum
4. März 2022 00:22
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen WS 330 - 12/22 Sehr geehrte Damen und Herren, auf das Ablaufen der Frist für das Bearbeiten meines Widerspruchs wollte ich Sie drauf hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
AW: Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch [#221760] Sehr Antragsteller/in vielen Dank…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
AW: Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Ihr Widerspruch [#221760]
Datum
4. März 2022 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ihr Widerspruch vom 24. Januar 2022 ging bei der Agentur für Arbeit Meschede-Soest am 04. Februar 2022 ein und wurde von dort an mich weitergeleitet. Am 17. Februar habe ich Ihnen eine Eingangsbestätigung übersandt und die Prüfung des Sachverhalts angekündigt. Ich bin bemüht, Ihren Widerspruch so schnell wie möglich zu bearbeiten, dafür ist aber eine eingehende Prüfung Ihre Einwände gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit Meschede-Soest erforderlich. Eine ausdrückliche Frist für das Bearbeiten von Widersprüchen gibt es nicht Der Gesetzgeber hat aber vorgesehen, dass im Rahmen eines angemessenen Zeitraums (hier wird eine Frist von 3 Monaten nach Eingang zugrunde gelegt) ein Widerspruch bearbeitet werden sollte. Danach hat der Widerspruchsführer die Möglichkeit, Untätigkeitsklage einzureichen, § 75 VwGO. Ich bitte um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
220315_Widerspruch Sehr Antragsteller/in Ihr Widerspruch ist in Bearbeitung. Der Vollständigkeit halber möchte ic…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
220315_Widerspruch
Datum
15. März 2022 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Widerspruch ist in Bearbeitung. Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie aber darüber informieren, dass für den Fall der vollständigen oder teilweisen Zurückweisung Ihres Widerspruchs gem. Gebührenverzeichnis zur IFGGebV, Teil A Nr. 5 eine Gebühr von mindestens 30 EUR anfällt. Ich bitte um einen kurzen Hinweis Ihrerseits, ob das Widerspruchsverfahren fortgeführt werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 220315_Widerspruch [#221760] Sehr << Anrede >> das Widerspruchsverfahren soll fortgeführt werden.…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 220315_Widerspruch [#221760]
Datum
17. März 2022 12:25
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Widerspruchsverfahren soll fortgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Widerspruchsbescheid Ablehnung
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
21. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung

Dokumente