Informationsfreiheitsanfragen
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Anträge steuerberechtigter Religionsgemeinschaften nach § 10 KiStG
Senatsverwaltung für Finanzen – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 8 Monate her , 120,00 Euro, die nach § 10 des Kirchensteuergesetzes gestellt wurden sowie die jeweiligen Antworten der Senatsverwaltung Gesonderte Antworten seitens der Senatsverwaltung für Finanzen liegen nicht vor. Erzbistum Köln Bistum Limburg Bistum Magdeburg Bistum Mainz Erzbistum München und Freising Bistum Münster Rottenburg-Stuttgart Bistum Speyer Bistum Trier Bistum Würzburg Offizialatsbezirk Oldenburg (Bistum Münster Bei gebührenrechtlicher Betrachtung der Angelegenheit würde die Gebühr dafür 85 € betragen.
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