Informationsfreiheitsanfragen

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  • Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. durch eine Wei-terverwendung der Information im Internet die mittelbar-faktische Wirkung der Ver-breitung Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57).
  • Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. durch eine Wei-terverwendung der Information im Internet die mittelbar-faktische Wirkung der Ver-breitung Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57).
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57). Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57).
  • über die Lage und die notwendigen Schritte zur Verlangsamung der Pandemie zu informieren, was die Verwaltung Natürlich habe ich Verständnis für die aktuell besondere Situation der Gesundheitsverwaltung. es auch keine große Sache, mir eben den Antrag zu schicken, wenn es keine Gründe für besondere Geheimhaltung und Münster sowie Schleswig-Holstein in den 90ern), nur beim aktuellen Berliner Antrag ist das nicht scan_ablehnung_bfarm_antrag_berlin_cannabismodellprojekt_2019_anonymisiert.pdf Senatsverwaltung
  • Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit Hinweis auf das OVG Münster, Urteil vom 3.8.2010 (8 A 283.08, Rn. 46), wäre zudem im Falle einer Dieser hat der Senatskanzlei schriftlich eine Frist zur Beantwortung meines Widerspruchs zugestellt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Staatskanzlei Zentrale Verwaltung
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung " Weiterhin hinweise zur Veröffentlichung und Behauptung, die in den FAQs von Frag den Staat In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57).
  • Diese Vorgabe beruht auf einer Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung und des Berliner Beauftragten Die Starkregen-Hinweiskarte weist auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und dokumentierte, Insoweit verbietet sich schon vor diesem Hintergrund eine eins zu eins Übertragung der Bewertung des LG Münster, BeckRS 2020, 42403). LG Münster, BeckRS 2020, 42403).
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung " Weiterhin hinweise zur Veröffentlichung und Behauptung, die in den FAQs von Frag den Staat In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57).
  • Peng, GETZ und LKA Berlin
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate her
    Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen kein konkretes Datum hinsichtlich einer Beantwortung in Denn nach § 5 VGebO ist die Gebühr zu bemessen nach der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Nutzen für Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Auskunft müsste jede Seite bzw. jeder einzelne Bericht umfassender ist insofern erforderlich als das dieser Gegenstand hinreichend klar bezeichnet werden muss (OVG Münster Mit freundlichen Grüßen UnterlagenNAMETeilII.pdf Senatsverwaltung für