Informationsfreiheitsanfragen

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  • Dokumente zu ASC.NRW
    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 9 Monate her
    Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Pressemitteilung hingewiesen wird, hat der „BfDI Berufung eingelegt […], über die das Oberverwaltungsgericht in Münster Die Bearbeitung Ihres Antrag habe ich wieder aufgenommen.
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung Zur weiteren Bearbeitung wurde Ihre Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. gleichartigen Verfahrens ist aktuell noch ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein.
  • Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention
    Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 4 Wochen her , 127,50 Euro
    zugelassen werden, wenn sie sachdienlich und notwendig sind sowie alle Informationen betreffend die Bewertung Maßnahmen, die im Einklang mit der Istanbul-Konvention psychosoziale Betreuung von Opfern und Prozessbegleitung Das Erfordernis der Adressangabe ist vorliegend insbesondere darin begründet, dass die Beantwortung Ihres Bezüglich Ihrer Bitte um Ergänzung einer (ladungsfähigen) Anschrift möchte ich auf das Urteil des OVG Münster Wie ich bereits mitgeteilt habe, wird die Beantwortung Ihres Antrages auf Grund des reinen Umfangs der
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • WLAN der Universität zu Köln
    Universität zu KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 2 Monate her
    Um einen reibungslosen Ablauf und eine rasche Bearbeitung gewährleisten zu können, nennen Sie uns bei unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung " handelt es sich erneut eine Aufforderung zu einer Bewertung. wlan-der-fernuniversitat-in-haagen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-westfalischen-wilhelms-universitat-munster unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung