Informationsfreiheitsanfragen
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Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts
Sozialgericht Köln – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Woche, 2 Tage herZugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind -
Übernahme des Deutschlandtickets für Mitarbeitenden durch den LVR
Landschaftsverband Rheinland – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Tage, 7 Stunden herDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Zum anderen wird das Günstigkeitsprinzip bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen (3) Für die Beamtinnen und Beamten des LVR ist das Landesbesoldungsgesetz NRW einschlägig. Aufgrund des derzeit geltenden Besoldungsrechts in Nordrhein-Westfalen ist eine rechtskonforme Übernahme -
Vorstudie S-Bahn-Ausbau in Bonn
Zweckverband go.Rheinland – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Woche herDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Bonn Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen
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