Bremen erneuert Informationsfreiheitsgesetz
Gestern hat die Bürgerschaft in Bremen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen, das die Transparenz im Bundesland deutlich erhöht.

Jürgen Howaldt, CC BY-SA 2.0
Amtliche Informationen und Dokumente, wie z.B. Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben, wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen, Handlungsempfehlungen, Statistiken und Berichte müssen künftig in einem frei und kostenlos zugänglichen Informationsregister veröffentlicht werden. Auch Verträge der Daseinsvorsorge sowie Verträge der öffentlichen Hand und Vergütungsverträge über Gutachten (ab einer bestimmten Summe) sind öffentlich zugänglich. Das Recht auf Veröffentlichung dieser Informationen wird in Bremen ab Inkrafttreten des Gesetzes auch einklagbar sein.
Unser Post aus dem Dezember: “Bremen bessert IFG nach”