ZensurheberrechtFormelle Fehler bei einstweiliger Verfügung zum Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat bei der Zustellung seiner einstweiligen Verfügung formelle Fehler gemacht. Es ist wahrscheinlich, dass wir deswegen vor dem Landgericht Köln den Prozess ums Glyphosat-Gutachten gewinnen. Das zeigte die mündliche Verhandlung heute. Ein inhaltliches Urteil über das Urheberrecht steht noch aus.

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Auf dem Weg zum Landgericht mit unserer Anwältin Rauna Bindewald

Kein Urteil heute, aber eine starke Tendenz: Das Landgericht Köln hat heute in der Verhandlung um das Glyphosat-Gutachten erhebliche Zweifel daran gezeigt, dass die einstweilige Verfügung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) an uns rechtswirksam ist. Das bedeutet: Es ist wahrscheinlich, dass wir den Prozess um das Zensurheberrecht in erster Instanz aufgrund von formellen Fehlern gewinnen.

Zunächst hatte uns das Landgericht Köln im Eilverfahren noch verboten, das Gutachten weiter zu veröffentlichen. Kommt das Gericht nach der Verhandlung zu einer anderen Bewertung, müsste die Bundesregierung Teile unserer Kosten für den Prozess tragen. Eine inhaltliche Klärung, ob sie uns die Veröffentlichung staatlicher Dokumente verbieten kann, gibt es damit aber nicht. Dafür haben wir bereits Klage in Berlin gegen die Bundesregierung eingereicht. Für das Verfahren gibt es noch keinen Termin.

Zehntausende Euro für das Zensurheberrecht

Das Landgericht Köln wird am 27.6. um 10 Uhr das Urteil im Prozess um die einstweilige Verfügung verkünden. Dagegen kann das BfR eine Beschwerde ans Oberlandesgericht richten. Das würde allerdings nicht nur für uns weitere Kosten bedeuten - auch das BfR würde seiner teuren Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, die die formellen Fehler zu verantworten hat, weiter aus Steuergeldern bezahlen.

Bisher hat das BfR alleine für eine Website zum Glyphosat-Gutachten bereits 15.000 Euro ausgegeben. Es ist davon auszugehen, dass die Anwälte weitere zehntausende Euro kosten. Hätte das BfR nachgeben und das Dokument einfach veröffentlicht - wie es sich für eine wissenschaftliche Institution gehört - hätte es keine Kosten gegeben. Dazu kommt, dass die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Köln stattfinden musste, weil sich das BfR davon offenbar Vorteile erhofft hatte. Dabei sind sowohl das BfR als auch wir in Berlin ansässig.

Urheberrecht muss sich ändern

Der Prozess zeigt schon jetzt, dass das deutsche Urheberrecht dringend reformiert werden muss. Es muss klarstellen, dass amtliche Dokumente wie das Glyphosat-Gutachten grundsätzlich gemeinfrei sein müssen. Dass sich Behörden auf das Urheberrecht berufen, um es zur Zensur zu missbrauchen, muss verhindert werden.

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