Versteckspiel geht weiterBKA ist nicht für Feindeslisten zuständig

Das Bundeskriminalamt muss die ihm vorliegenden sogenannten Feindeslisten nicht auf Anfrage herausgeben, weil es dafür nicht zuständig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nach unserer Klage entschieden. Damit bleibt das BKA vorerst weiterhin intransparent. Aber wir bleiben dran.

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Das BKA in Wiesbaden. –

Rechtsextreme Prepper sammeln Adressen von Journalisten und Aktivisten – und niemand fühlt sich für die Informationen verantwortlich. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute nach unserer Klage entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) ihm vorliegende Feindeslisten von Rechtsextremen nicht herausgeben muss. Der Grund: Das BKA sei in dieser Sache als Hilfsperson des Generalbundesanwalts tätig und damit nicht auskunftspflichtig.

Ursprünglich hatte das BKA argumentiert, es müsse die Daten aus Sicherheitsgründen nicht herausgeben und damit auch Betroffene nicht informieren. Erst zwei Wochen vor der Gerichtsverhandlung – und damit ein Jahr nach dem ursprünglichen Antrag – war der Behörde aufgefallen, dass sie nicht zuständig sei. Das Gericht gab ihr heute Recht.

Damit wiederholt sich das Vorgehen des BKA, das nicht nur intransparent agiert, sondern auch keine Verantwortung für die bei ihm liegenden Daten übernehmen will. Nach Aussage des Vorsitzenden Richters hatte das BKA zuvor auf unsere Anfrage „nebulös“ geantwortet und „rumgeeiert“. Tatsächlich hatte sich das Amt zunächst drei Monate Zeit zur Beantwortung gelassen, danach weitere drei Monate für den Widerspruchsbescheid verstreichen lassen und auch die Klage erst nach fünf Monaten beantwortet. Das BKA muss daher zumindest die Hälfte der Verfahrenskosten tragen.

Betroffene werden durch Klage zumindest teilweise informiert

Das Problem allerdings bleibt. Mangels verantwortlicher Stelle werden viele Betroffene auf Feindeslisten nicht informiert und damit alleinegelassen. Dank des öffentlichen Drucks, der auch durch unsere Klage ausgelöst wurde, haben die Landeskriminalämter in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zumindest begonnen, Personen zu informieren, deren Adressen auf den verschiedenen Listen zu finden sind. Viele von ihnen stammen aus einem Hack eines Online-Versandhandels, weitere sind allerdings händisch von den rechtsextremen Gruppen gesammelt worden.

Damit ist auch für uns klar: Auch wenn wir unsere Klage gegen das BKA für erledigt erklären mussten, werden wir weitere Anfragen stellen, auch an den Generalbundesanwalt. Dazu werden wir mit unserem Anwalt Raphael Thomas nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch das Presserecht bemühen.

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