Lieber gratis als datenschutzkonform
Um in kurzer Zeit hunderttausende Impftermine zu vergeben, beauftragte das Land Berlin einen privaten Anbieter – Doctolib. Dokumente, die wir mit AlgorithmWatch erstmalig veröffentlichen, zeigen Fehler, die dabei von der Verwaltung gemacht wurden

„Ein Glanzstück bürokratischer Vorgangsbearbeitung — mit Druck geht alles sehr fix (Stichwort: dynamisch!)“, schreibt ein externer Berater an die Berliner Gesundheitsverwaltung am 25. November 2020. In nur acht Tagen war es gelungen, einen privaten Anbieter für die Online-Impfterminvergabe auszuwählen: Doctolib.
Eine solch rasche Vergabe ist in Krisensituationen wie einer Pandemie nicht ungewöhnlich, sie bietet jedoch Raum für Missbrauch. Schon länger steht die Nutzung von Doctolib für die Impfterminvergabe in der Kritik. Dokumente, die wir hier veröffentlichen, verhärten die Vorwürfe und zeigen, wie leichtfertig der Online-Anbieter trotz Bedenken der Berliner Datenschutzbeauftragten ausgewählt wurde - und welche schwerwiegenden Folgen das für die Nutzer:innen hat.
Bei Verweigerung: Klage
Die Dokumente zu bekommen, war nicht einfach: Im März 2021 stellten wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die zuständige Berliner Senatsverwaltung zum Vergabeverfahren des Impfterminbuchungs-Portal. Doch die Dokumente wollte uns die Senatsverwaltung nicht geben, immer und immer wieder fragten wir nach und auch eine Vermittlung durch die Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte schlug fehl.
Daher verklagten wir die Senatsverwaltung im Januar diesen Jahres. Die Berliner Behörde beauftragte dafür die Kanzlei Redecker Sellner Dahs – eine der ganz großen, die sonst auch von der Bundesverwaltung eingesetzt wird, um Antragssteller:innen durch hohe Gebühren abzuschrecken.
Nach kurzem hin und her bekamen wir im Mai 2022 ohne Verhandlung die Dokumente von der Behörde zugesandt. Zusammen mit AlgorithmWatch haben wir diese ausgewertet.
Viel Kritik an Doctolib
Schon im März 2021 zeigte eine Recherche von AlgorithmWatch, dass das System von Doctolib bei großem Ansturm überfordert war und Nutzer:innen Termine anbot, die Wochen später als der nächste freie lagen – während einer Pandemie ein gesundheitliches Risiko für Bürger:innen.
Auch aus Datenschutzsicht ist das System mangelhaft: Um einen Impftermin zu bekommen, müssen sich Nutzer:innen bei Doctolib registrieren. Der Account bleibt über die Impfung hinaus bestehen und Doctolib kann die persönlichen Daten weiter nutzen. So macht sich das Land Berlin zum Werbe-Handlanger des privatwirtschaftlichen Unternehmens.
Diese Vorgehen kritisiert auch die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrem Jahresbericht 2021:
Dies kann weder im Interesse der Bürger:innen noch der Verwaltung sein. Es ist für uns unverständlich, dass die zuständige Senatsverwaltung unsere wiederholten Hinweise zur Art und Weise der Einbindung des Unternehmens als Auftragsverarbeiter für die Terminbuchung in den Impfzentren bisher ignoriert hat.
Ein unschlagbares Angebot
Warum Doctolib trotzdem den Zuschlag erhalten hat, zeigen die Unterlagen, die wir veröffentlichen. So wurde im Vergabeverfahren von den Berliner Behörden nicht ausreichend darauf geachtet, dass Doctolib datenschutzkonform agiert und auch die Anfragenlast war nur mangelhaft beschrieben.
Zum anderen hat Doctolib der Senatsverwaltung ein unschlagbares Angebot gemacht: Denn – bis auf die Kosten für den SMS-Versand – beträgt der Preis für das Land Berlin 0 €.
„Somit hätte DoctoLib ‘gewonnen’.“, schreibt der externe Berater dazu am 23. November 2020 an den Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Aus Fehlern lernen?
Ein Vergabeprozess bietet viel Spielraum für die Verwaltung. Daher ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft diese Vorgänge kritisch prüfen kann und die Behörden die Dokumente nach Stellen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich machen – und nicht erst nach Einreichen einer Klage.
AlgorithmWatch fordert die Berliner Verwaltung im Zuge dieses Falls dazu auf, die Folgen solcher Software-Systeme in Zukunft vorab zu untersuchen und ein Transparenzregister aufzubauen.
VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER DOCTOLIB SERVICES FÜR DIE TERMINIERUNG VON IMPFLINGEN IN CORONA IMPFZENTREN (CIZ) Zwischen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, oberste Landesbehörde, mit Sitz in Oranienstraße 106, 10969 Berlin - nachstehend „Abonnent“ genannt - und Doctolib, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 175963 B, mit Sitz in Mehringdamm 51, 10961 Berlin, vertreten durch seinen S — nachstehend „Doctolib“ genannt - - beide Parteien gemeinsam nachfolgend „Parteien“ genannt - Präambel Doctolib betreibt unter der Domain www.doctolib.de ein Portal, auf dem Besucher des Portals (nachstehend „Patienten“ genannt) sowie Besucher, welche über Partnerseiten auf das Doctolib Portal geleitet werden, online einen Termin bei medizinischen Leistungserbringern (z.B. Ärzten, Krankenhäusern, andere Gesundheitseinrichtungen) buchen können (nachstehend „Terminbuchungsservice“ genannt). Die Patienten können über die auf dem Portal verfügbaren Profilseiten der Leistungserbringer neben der Terminbuchung auch Informationen über die Ärzte und Gesundheitseinrichtungen einholen und in ihrem Doctolib Account ihre Termine online verfolgen und verwalten, Für medizinische Leistungserbringer bietet Doctolib eine digitale Lösung zur Terminverwaltung und weitere digitale Services zur Verbesserung der Patientenversorgung. Der Abonnent nimmt die Services von Doctolib im nachfolgend vereinbarten Umfang in Anspruch. S 1 Begriffsbestimmungen In diesem Vertrag und den Anlagen sınd die folgenden Begriffe, wie in der Anlage 4 zu diesem Vertrag - Begriffsbestimmungen - festgelegt, auszulegen. Seite 1 von 14

8& 2 Vertragsgegenstand und Zweck (1) Doctolib stellt dem Abonnenten die Anwendung und die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Services für die Dauer des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Terminvereinbarung, -verwaltung und -durchführung mit Patienten zur Verfügung. (2) Die erforderliche Software ist webbasiert und wird ausschließlich auf Servern von Providern betrieben und gewartet, die für Gesundheitsdatenhosting zertifiziert sind. Zugriff und Nutzung erfolgen über das Internet unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. (3) Bestandteil des Vertrages sind die folgenden Anlagen: - Anlage 1 Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AV) - Anlage 2 Service- und Preisliste (Angabe der Anzahl der Kalender zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und entsprechende Preise) -__Anlage 3 Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) - Anlage 4 Begriffsbestimmungen 8& 3 Vertragsbeginn und Vertragsdauer (1) Der Vertrag beginnt am Tag der Vertragsunterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Abonnent kann Jjederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines Kalendermonats alle Services oder einzelne Zusatzservices kündigen. Doctolib kann alle Services oder einzelne Zusatzservices jederzeit mit einer Frist von neun (9) Monaten zum Monatsende kündigen, Die Kündigung bedarf der Textform. (3) Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, alle Services oder einzelne Zusatzservices aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die fristlose Kündigung bedarf der Textform, Zur fristlosen Kündigung ist Doctolib insbesondere berechtigt: - wenn der Abonnent oder ein Nutzer trügerische Informationen angibt; - wenn der Abonnent mit der Entrichtung der monatlichen Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Nutzungsgebühr für den betroffenen Service für zwei Monate erreicht; - im Falle von schweren Vertragsverletzung des Abonnenten oder des Nutzers, wie z.B. der Nutzung eines oder mehrerer Services (a) unter Missachtung der vertraglichen Bestimmungen, (b) entgegen der geltenden Gesetze und Vorschriften und (c) unter Verstoß gegen das Berufsrecht und (d) unter Schädigung des Rufs von Doctolib oder der körperlichen und geistigen Unversehrtheit oder Sicherheit der Patienten. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass die jeweils andere Partei abgemahnt und aufgefordert wird, den ansonsten bestehenden Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Die Abmahnung bedarf der Textform. (4) Für den Fall, dass ein Nutzer die ANB verletzt, ist Doctolib berechtigt, diesen Nutzer von der MNutzung der Services auszuschließen. Doctolib ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der Services und/oder Zusatzservices an diesen MNutzer unverzüglich ohne Entschädigung zu unterbrechen und das Nutzungsverhältnis mit dem Seite 2 von 14

Abonnenten nach einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende zu kündigen, falls die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses für Doctolib oder einen Patienten aufgrund des Verletzungsverhaltens des Nutzers nicht mehr zumutbar ist oder wenn eine Gefahr für die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Patienten besteht. (5) Im Falle der Beendigung des Vertrages ist Doctolib verpflichtet, dem Abonnenten die übermittelten Daten schnellstmöglich und unter möglicher Vermeidung von Unannehmliichkeiten für den Abonnenten zurückzugeben. Die Daten werden im Excel und/oder CSV Format innerhalb einer Frist von maximal 3 Monaten nach Vertragsbeendigung zurückgegeben, Nach Ablauf dieser Frist verpflichtet sich Doctolib, alle in der Anwendung gespeicherten Daten zu löschen oder zu anonymisieren. Doctolib ist berechtigt, Daten des Abonnenten für gesetzlich vorgeschriebene Zwecke aufzubewahren. Der Abonnent hat die Daten nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen und die Rückgabe Doctolib schriftlich zu bestätigen. 5 4 Rechte und Pflichten von Doctolib (1) Doctolib räumt dem Abonnenten und jedem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht. ein, die in diesem Vertrag bezeichneten Services und Zusatzservices während der Dauer des Vertrages den Bestimmungen des Vertrages gemäß zu nutzen,. Die Services umfassen die Inbetriebnahme und Verwaltung von Kalendern für die Anzahl, die in Anlage 2 aufgeführt ist, inklusive einer Anwendung zum Versand von SMS und E-Mails an die Patienten. (2) Die Anzahl der Kalender kann jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen durch den Abonnenten geändert werden, Dazu reicht zunächst eine E-Mail-Benachrichtigung durch den Abonnenten an Doctolib. Auf diese E-Mail wird dem Abonnenten ein Nachtrag zugesandt, in dem die neue Anzahl der Kalender geregelt wird und ab wann diese abgeschaltet oder kostenpflichtig freigeschaltet werden. Die Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform und wird erst wirksam, wenn der Nachtrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, (3) Doctolib stellt dem Abonnenten sämtliche Mittel, die zur Sicherstellung der Kontinuität und Qualität des Zugriffs auf die Anwendung gemäß den im vorliegenden Vertrag festgelegten Bedingungen bereit. Die Verfügbarkeit der Anwendung beträgt 99,8 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. (4) Doctolib ist lediglich Vermittler zwischen dem Patienten und dem Abonnenten und den dort tätigen Nutzern. Es steht dem Abonnenten frei, die mit dem Patienten vereinbarten Termine zu verschieben, (5) Doctolib beglieitet den MNutzer beı der Umstellung des nutzerinternen Terminverwaltungssystems. (6) Doctolib schult die Nutzer des Abonnenten bezüglich der Nutzung der angebotenen Services. (7) Doctolib übernimmt die Überwachung, die Wartung und den Support der angebotenen Services. Zu diesem Zweck stellt Doctolib dem Nutzer eine Telefon-Hotline unter folgender Nummer zur Verfügung: +49 (0)89 220702884. Die Öffnungszeiten der Telefon-Hotline sind 8 - 20 Uhr montags bis freitags. Der Service ist auch online unter pro@doctolib.de zugänglich. Neben dem ständigen Monitoring der Anwendungsperformance, das Doctolib ohnehin durchführt, stellt Doctolib dem Abonnenten innerhalb der ersten 4 Wochen nach Start der Terminbuchungen auch an Seite 3 von 14

den Wochenenden eine Notfalltelefronnummer zur Verfügung. Diese Telefonnummer wird durch den Abonnenten nur genutzt, wenn der Weiterbetrieb des Kalenderservices ohne den Support von Doctolib nicht erfolgen kann und der Support von Doctolib nicht bis zu einem Wochentag zuwarten kann. Nach Ablauf der ersten 4 Wochen nach Start der Terminbuchungen stimmen sich die Partelen über die weitere Erforderlichkeit einer Notfallerreichbarkeit einvernehmlich ab. Der Zugang zum Online-Service ist kostenlos, mit Ausnahme der Internet-Kommunikationskosten, die der Abonnent zu tragen hat. (8) Doctolib unterlässt jedwede Handlung, die den Abonnenten in die Lage bringen könnte, gegen die berufsrechtlichen Vorschriften seines Berufsstands zu verstoßen oder durch die sein berufliches Ansehen geschädigt werden könnte. Insbesondere müssen für den Zugang zur Information oder für die Vereinbarung eines Termins auf dem Portal weder Seiten gelesen werden, die Nachrichten enthalten, die, gegen die Berufsordnung verstoßen, noch vorherige Fragebögen ausgefüllt werden, die keine Verbindung zur Leistung haben. DOCTOLIB verpflichtet sich zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abonnenten, & 5 Rechte und Pflichten des Abonnenten (1) Der Abonnent nutzt die Services ausschließlich in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag vereinbarten Zwecken und Zielen. Er verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Services nicht in rechtswidriger Weise zu nutzen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Abonnent beabsichtigt, mit der Nutzung einen oder mehrere Dritte zu beauftragen. Dem stimmt DOCTOLIB ausdrücklich zu. (2) Der Abonnent stellt durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die Services nur durch solche Nutzer genutzt werden, die die ANB akzeptiert und ein Nutzerprofil angelegt haben. Es gelten die ANB in der jeweils unter dem Nutzerprofil veröffentlichten Fassung. (3) Der Abonnent verpflichtet sich, bei der Nutzung der Services sämtliche behördlichen Anordnungen und geltendes Recht einzuhalten, insbesondere die ärztliche Berufsordnung, das Datenschutzrecht sowie das Urheberrecht. Der Abonnent unternimmt alles Erforderliche, um sicherzustellen, dass auch die bei ihm oder in seinem Auftrag tätigen Nutzer und dessen Fachpersonal dies einhalten. (4) Der Abonnent und/oder der Nutzer kann die mit dem Patienten vereinbarten Termine verschieben, hat den Patienten jedoch unverzüglich hierüber zu informieren. (5) Der Abonnent ist für die Bereitstellung der für die Nutzung der Services erforderlichen Ausstattung (z.B. Computer, Telefon, Software, elektronische Kommunikationsmittel, Internet-Kommunikationskosten) verantwortlich, (6) Soweit dies für die die optimale Nutzung des Services erforderlich sein sollte, erlaubt der Abonnent Doctolib, Daten zum Zwecke der Einpflege in die Doctolib Anwendung aus dem System des Abonnenten zu exportieren. Der Abonnent ist für diese Daten und Datenverarbeitung Verantwortlicher der Datenverarbeitung. (7) Der Abonnent oder der/die in seinem Auftrag handelnden Nutzer und dessen Fachpersonal senden den Patienten ausschließlich SMS und E-Mails, die der Terminbestätigung, Terminerinnerung oder der Versorgung des Patienten mit Informationen zur Gesundheit oder praktischen Informationen dienen. Der Inhalt der SMS und E-Mails muss rein informativ sein, darf keinesfalls Werbung enthalten oder anderweitig gegen gesetzliche Bestimmungen sowie das Berufsrecht verstoßen, Seite 4 von 14

DOCTOLIB stellt dem Abonnenten ein Muster für die Einholung der Einwilligung der Patienten in den Erhalt von SMS und E-Mail zur Terminerinnerung zur Verfügung. (8) Der Abonnent und der/die von ihm beauftragten Nutzer und sein Fachpersonal sınd verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Anwendung durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Abonnent, soweit erforderlich, die in seinem Auftrag handelnden Nutzer und sein Fachpersonal auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Abonnent oder die von ihm beauftragten Nutzer sowie dessen Fachpersonal sind auch nicht berechtigt, Dritten die Services teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. S 6 Erstellung eines Nutzerprofils und Nutzung der Services (1) Doctolib stellt jedem Nutzer zu Beginn der Nutzung der Services einen einmaligen benutzerdefinierten Code für die erste Verbindung aus, damit der Nutzer Zugriff auf sein Nutzerprofil hat., (2) Der Abonnent stelit sicher, dass der Nutzer bei der ersten Verbindung wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zu seiner Identität liefert und keine falsche Identität erstellt, die geeignet ist, Doctolib oder Dritte irrezuführen. (3) Im Anschluss an die Erstellung des MNutzerprofils erhält der MNutzer eine Bestätigungsmail an die vom MNutzer hinteriegte E-Mail-Adresse. Mittels dieser E-Mail-Adresse kann sich der Nutzer identifizieren und auf das Verwaltungs-Interface seines Nutzerprofils und die Services zugreifen. (4) Der Abonnent stellt sicher, dass der Nutzer die hinterlegten Daten im Falle einer Änderung unverzüglich aktualisiert. $ 7 Kosten (1) Der Abonnent trägt die Kosten für die Nutzung der Services durch jeden Nutzer. Am Tag des Vertragsschlusses liegen die Preise bei 0,- Euro per Kalender/ Monat. Die Kosten der SMS Nachrichten werden entsprechend der Darstellung in Anlage 2 vom Abonnenten getragen. (2) Doctolib behält sich vor, die Preise für die Nutzung anzupassen. In einem solchen Fall wird der Abonnent mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung durch geeignete Kommunikationsmittel benachrichtigt. Eine Preiserhöhung berechtigt den Abonnenten zur Kündigung des Vertrages nach 8& 4 Abs. 2 dieses Vertrages. (3) Die Rechnungsstellung durch Doctolib erfolgt monatlich ab dem in Anlage 2 festgelegten Datum. (4) Die Rechnungen sind in Euro zu bezahlen, Der Abonnent kommt mit der Zahlung der Rechnung automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Abonnent spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Seite 5 von 14

(5) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrages an. Im Falle des Verzuges ist Doctolib berechtigt, Verzugszinsen sowie den Ersatz etwaigen weiteren Schadens zu verlangen. (6) Im Falle des Verzuges ist Doctolib berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Neben den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen (& 288 Abs. 2 BGB) ist Doctolib berechtigt, die in 8 288 Abs. 5 BGB vorgesehene Eintreibungspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu fordern. Die Pauschale nach vorstehendem Satz ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in den Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Ändert sich die gesetzliche Regelung, so ändert sich die Höhe der Pauschale entsprechend. Entfällt die gesetzliche Regelung, verbleibt es bei der Pauschale i. H, v. 40,00 Euro. (7) Die Kosten für die für die Nutzung der Services erforderliche Ausstattung im Sinne des 8& 5 Abs. 5 dieses Vertrages trägt der Abonnent, 8 8 Haftung (1 DOCTOLIB haftet nicht im Falle eines Ausfalls aufgrund (i) von geplanten und angekündigten Wartungsmaßnahmen, (ii) Internetausfällen oder (iii) aus jedweden anderen Gründen, die DOCTOLIB nicht zu vertreten hat. Ein von DOCTOLIB zu ersetzender Schaden ist auf den Betrag begrenzt, den DOCTOLIB im Rahmen des mit dem Abonnenten abgeschlossenen Vertrags im letzten Monat vom Abonnenten eingenommen hat. Der Abonnent bestätigt, dass sich die Rolle von DOCTOLIB ausschließtich auf die eines einfachen Vermittlers und technischen Dienstleisters beschränkt. Darüber hinaus kann die Haftung von DOCTOLIB nicht für Handlungen in Anspruch genommen werden, die der Abonnent, einer seiner Nutzer oder ein Dritter im Rahmen der Nutzung der Anwendung unternimmt. (2) Die Parteien haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu ihren Servern oder bei Strom- und Serverausfällen, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen. (3) Die Parteien haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie selbst, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für grobes Verschulden bestimmt sich die Haftung nach den in &8 8 Abs. 4 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit. (4) Die Parteien haften für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. (5) Die Parteien haften unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. (6) Der Abonnent stellt Doctolib von jeglichen Ansprüchen eines Patienten, eines Dritten, einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde in Zusammenhang mit einer Handlung des Abonnenten oder eines seiner Nutzer, die gegen den Vertrag oder anwendbares Recht verstößt, frei. Seite 6 von 14

(7) Der Abonnent haftet für etwaige Verstöße der Nutzer gegen die vertragskonforme Verwendung der Anwendung. (8) Doctolib haftet nicht für etwaıge, aus technischen Gründen nicht übermittelte SMS oder E-Mails an die Patienten, sofern Doctolib diese Gründe nicht zu vertreten hat. (9) Doctolib haftet nicht für etwaige durch den Patienten verschuldete Terminausfälle. Doctolib haftet nicht für Streitfälle zwischen dem Abonnenten und einem Patienten. & 9 Geistiges Eigentum (1) Alle Logos, Marken, Bilder und andere gelstigen Schöpfungen, die von den Parteien der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im alleinigen Eigentum der zur Verfügung stellenden Partei. (2) Die Parteien sind nicht berechtigt, die Eigentumsrechte an Logos, Marken, Bildern, Inhalten und graphischen Darstellungen, die ihr durch die jeweils andere Partei zur Verfügung gestellt wurden, an Dritte zu übertragen. (3) Die Parteien sind nicht berechtigt, Logos, Marken, Zeichnungen und andere geistige Schöpfungen der jeweils anderen Partei zu nutzen. Davon unberührt bleiben das Recht zur Vervielfältigung und das Recht zur Veröffentlichung von Logos und Marken, die die Parteien der jeweils anderen Partei als nicht ausschließliche Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit in der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Weise übertragen. Die übertragenen Nutzungsrechte erfassen das Recht, Logos und Marken der anderen Partei zu vervielfältigen und zu veröffentlichen, insoweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. In einem solchen Fall zeigt die Partei, der die nicht ausschließlichen Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte übertragen wurden, der jeweils anderen Partei vor jeglicher Nutzung der Logos und Markenzeichen das Nutzungsvorhaben einschließlich des zu verwendenden Mediums der Nutzung an. Dabei ist die aktuelle Version der graphischen Darstellung zu verwenden, Die Partei, der die Rechte an den Logos und Markenzeichen gehören, bestätigt schriftlich das Recht zur Nutzung einschließlich des verwendeten Mediums. (4) Die Parteien stellen die jeweils andere Partei von Maßnahmen frei, die Dritte unter der Berufung darauf unternehmen, dass die Nutzung von Marken oder Logos oder Teilen von ihnen das geistige Eigentum dieses Dritten verletzen. (5) Die Parteien stellen die jeweils andere Partei bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen insbesondere von finanziellen Konsequenzen frei, die der jeweils anderen Partei aufgrund von Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen (z.B. durch Plagiate) und/oder unlauteren oder parasitären Wettbewerbs aufgrund der unerlaubten Nutzung von Logos oder Marken auferlegt werden können. (6) Die Parteien verpflichten sich, keine Handlungen zu unternehmen, die ihrem Zweck oder ihrer Wirkung nach das Image der Marke der jeweils anderen Partei oder die Reputation der jeweils anderen Partei beeinträchtigten könnten. (7) Die Parteien versichern, dass sie berechtigt sind, über das Urheberrecht an Logos und Marken in der zuvor beschriebenen Weise zu verfügen, dass sie keine Verfügungen getroffen haben, die der Einräumung der Nutzungsrechte an die jeweils andere Partei Seite 7 von 14

entgegenstehen und dass die Marken und Logos oder Teile von ihnen nicht widerrechtlich geschützten Werken andere Urheber entnommen sind, S& 10 Ausschließlichkeit (1) Der Abonnent unterlässt es während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit auf deutschem Hoheitsgebiet, für einen in Doctolib geführten Kalenderbereich direkt oder indirekt auf ein Produkt oder einen Service zurückzugreifen, das in Konkurrenz zu der von Doctolib angebotenenl Lösung steht (z.B. Jameda, Doctena, Clickdoc), das heißt, auf jedwede Produkte oder Services, durch die online Terminvereinbarungen mit medizinischen Fachkräften getroffen werden können. (2) Patientenverwaltungssoftware, die unter anderem auch eine Terminverwaltung enthält, ist von vorstehendem Abs. 1 nicht umfasst. Von der Regelung ausgenommen sind ferner sämtliche Programme, zu deren Nutzung der Abonnent gesetzlich verpflichtet sein sollte oder deren Nutzung ihm von einer Krankenkasse vorgeschrieben wird. 8 11 Geheimhaltung und Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht (1) Der Abonnent ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Doctolib, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugtem Fachpersonal, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Abonnenten erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Abonnent von Doctolib vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen, (2) Der Abonnent verpflichtet sich, mit dem von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Fachpersonal und Nachunternehmen eine mit Abs. 1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren, (3) Nicht unter die vertraulichen Informationen fallen solche Informationen, die (i) vor ihrer Übermittlung oder Verbreitung öffentlich sind; (li) die dem Empfänger bereits vor ihrer Übermittlung oder Verbreitung bekannt sind; (iii) die legal von einem Dritten erhalten werden, der sie übermitteln darf, Informationen sind zudem dann nicht vertraulich, (iv) wenn eine der Parteien die andere schriftlich zur Verbreitung ermächtigt hat, und zwar bevor diese Informationen verbreitet werden, (4) Die Geheimhaltungspflicht bleibt fünf (5) Jahre nach Ablauf des Vertrages gleich aus welchem Grund gültig, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Ohne Zustimmung einer Partei kann die jeweils andere Partei vertrauliche Informationen verbreiten, wenn dies im Rahmen behördlicher Anordnungen erforderlich wird, Der Abonnent verpflichtet Doctolib, sämtliche bei dessen Berufsausübung erlangten Informationen, die unter die ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis fallen, strikt geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Doctolib wird seine Mitarbeiter sowie seine Unterauftragnehmer zur Geheimhaltung in diesem Sinne verpflichten. Seite 8 von 14

(6) Der Abonnent belehrt Doctolib hiermit, dass die unbefugte Offenbarung und/oder Verwertung fremder Geheimnisse, die unter die ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis fallen, für Doctolib strafbar ist (& 203 Abs. 1, Abs, 4 S, 1 StGB, 8& 204 StGB). In gleicher Weise wird Doctolib seine Mitarbeiter sowie seine Unterauftragnehmer über die Strafbarkeit belehren. 8& 12 Datenschutz (1) Den Parteien ist bewusst, dass es sich in aller Regel beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Services von Doctolib um besonders sensible Gesundheitsdaten der Patienten handelt, die zusätzlich zum einschlägigen Datenschutzrecht, insbesondere ab 25. Mai 2018 die primär anwendbare europäische Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), auch der ärztlichen Schweigepflicht der Nutzer unterfallen. Die Parteien vereinbaren daher die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus sowie der Schweigepflicht, (2) Für Daten, die Doctolib als Verantwortlicher der Datenverarbeitung verarbeitet, gelten die Datenschutzhinweise, die Doctolib auf ihrer Homepage zu Verfügung stellt, (3) Verarbeitung personenbezogener Daten durch Doctolib als Auftragsverarbeiter Für alle Datenverarbeitungen, die durch den Abonnenten und seine Nutzer im Rahmen der Nutzung der Anwendung durchgeführt werden, wird Doctolib ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter tätig. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist in diesem Fall der Abonnent. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen richten sich nach den für den Abonnenten geltenden Datenschutzbestimmungen. Hierzu schließen die Parteien eine Vereinbarung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe Anlage 1). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor. $& 13 Schlussbestimmungen (1) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. (2) Der Abonnent darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Doctolib keine seiner Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte verkaufen, abtreten, übertragen oder übereignen. (3) Die Parteien sind lediglich unter den Bedingungen des vorliegenden Vertrags miteinander verbunden. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags können keinesfalls derart ausgelegt werden, dass zwischen den Parteien eine Gesellschaft entsteht oder Vollmachten erteilt werden. (4) Angesichts der Art ihres Austauschs und insbesondere ihrer Beziehungen, die nicht materieller Natur sind, vereinbaren die Parteien, dass die Gesamtheit der im Seite 9 von 14

Informationssystem von Doctolib erfolgten Datenaufzeichnungen ım Falle von Streitigkeiten Beweiskraft hat. (5) Der Umstand, dass Doctolib sich nicht auf eine Nichterfüllung oder ein Versäumnis des Abonnenten im Hinblick auf eine seiner vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruft, kann nicht derart ausgelegt werden, dass Doctolib generell auf eine derartige Haftung verzichtet. (6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Durchführung, Auslegung, Kündigung oder Auflösung des Vertrags sowie für Verfahren im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen und Eilverfahren, einstweilige Verfügungen, Streitverkündungen oder im Falle von mehreren Beklagten. (7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, dies schli eßt nicht aus, dass die Parte ien im Einze lfall auf die Schri ftfor m verzi chten . Die Parteien bestätigen jedoch mit ihrer Unterschrift, dass bei Vertragsschluss keine andersiautenden mündlichen Vereinbarungen außerhalb dieser Urkunde bestehen. (8) Soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Die Vertragspartner vereinbaren jedoch bereits jetzt, eine unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages. Berlın, U 12 20620 Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Doctolib Unterschrift Abonnent Seite 10 von 14
