Wir gehen in die dritte RundeDatenschutzaufsicht muss Intransparenz bei Wahl der Datenschutzschutzbeauftragten überprüfen

Das Verfahren zur Wahl der Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt verstößt gegen die DSGVO. Deswegen haben wir Beschwerde eingereicht – und zwar beim Datenschutzbeauftragten.

- Malte Engeler, Carlo Piltz

Das jetzige Verfahren, mit dem in Sachsen-Anhalt die Datenschutzbeauftragten ausgewählt werden, ist kein transparentes Verfahren, wie es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich vorschreibt. Die in der DSGVO festgelegte Verpflichtung zu einem transparenten Verfahren ist für die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde jedoch zentral. Zurzeit werden in Sachsen-Anhalt, wie in anderen Bundesländern, die Kandidaten von den Koalitionsfraktionen für das Amt vorschlagen – ohne eine offizielle Ausschreibung.

Gespräche über den geeigneten Kandidaten finden so im Hinterzimmer statt, die Wahl ist dann oft das Ergebnis von politischen Aushandlungsprozessen. Für die Öffentlichkeit ist so nicht nachvollziehbar, ob der oder die zukünftige Amtsinhaberin überhaupt die erforderliche Qualifikation und Unabhängigkeit besitzt, und eine Bewerbung für „Außenstehende“ ist kaum möglich.

Der Datenschutzexperte Malte Engeler hat sich deshalb Ende Juni mit unserer Unterstützung selbst um das Amt beworben, mit dem Ziel den Landtag Sachsen-Anhalts im Rahmen eines gerichtlichen Eilantrags zu verpflichten, vor den angesetzten Wahlgängen ein transparentes Verfahren gemäß den Vorgaben der DSGVO durchzuführen.

Vorlage an den EuGH

Die Gerichte haben diesen Antrag in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Dabei hielten die Gerichte es nicht für notwendig, wie von uns angeregt, dem Europäischen Gerichtshof die entscheidenden rechtlichen Fragen zur Prüfung vorzulegen. Auch sonst setzten sich die Gerichte kaum mit den europarechtlichen Vorgaben auseinander. Die Transparenz soll laut des in letzter Instanz zuständigen Oberverwaltungsgerichts jedenfalls auch deswegen gesichert sein, weil die zuständige Aufsichtsbehörde selbst überprüfen könne, ob die Vorgaben der DSGVO über das transparente Verfahren eingehalten wurden.

So absurd es auch klingt, dass die Aufsichtsbehörde ihre eigene Besetzung überprüfen soll, wir testen nun diesen von den Gerichten aufgezeigten Weg mit einer Beschwerde von Malte Engeler bei der zuständigen Datenschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt. Unterstützt wird er dabei abermals von Rechtsanwalt Carlo Piltz. Die zuständige Datenschutzbehörde ist damit aufgefordert, das derzeit gesetzlich geregelte Auswahl- und Berufungsverfahren der Landesbeauftragten sowie deren Umsetzung in der Praxis zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt dazu zu bringen, ein europarechtskonformes Verfahren einzuführen.

Sollte zwischen Landtag und der zuständige Datenschutzbehörde Uneinigkeit über die getroffenen Maßnahmen bestehen, müssten abermals die Gerichte entscheiden. Dann besteht ein weiteres Mal die Chance, dass der Europäischen Gerichtshof zum Zuge kommt und klären kann, ob das Verfahren in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern tatsächlich den Vorgaben der EU-Gesetzgebung entspricht

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