Erlass des Innenministeriums Bestimmungen zum Kirchenasyl werden verschärft
Das Innenministerium geht auf Konfrontationskurs mit den christlichen Religionsgemeinschaften. Es verschärft die Regelungen zum Kirchenasyl. In vielen Fällen werden Schutzsuchende jetzt als „flüchtig“ eingestuft, auch wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist.