Wer darf anfragen?

Grundsätzlich hat jede:r das gleiche Recht, Informationen vom Staat zu erhalten. Das gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine. Eine deutsche Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz in Deutschland oder Volljährigkeit ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

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