Mögliche Empfänger

Wen kann ich anfragen?

Sie können grundsätzlich bei sämtlichen öffentlichen Stellen anfragen – auf kommunaler Ebene, bei Landes- und Bundesbehörden sowie bei der Europäischen Union. Die Behördendatenbank von FragDenStaat umfasst rund 40.000 Behörden – darunter Ministerien, Ämter, Schulen, Museen und Sparkassen. Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob eine öffentliche Stelle Auskunft geben muss, sollten Sie trotzdem anfragen.

Die Anspruchsgrundlage für Informationen unterscheidet sich je nach Behörde. Behörden des Bundes werden auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) angefragt. Auf Länderebene gelten die Landesgesetze, sofern das betreffende Land ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat.

Aber keine Sorge: FragDenStaat sucht für Sie die automatisch passenden Gesetze heraus und stellt Ihre Anfrage nach den jeweiligen Gesetzen. Sie müssen lediglich die Behörde aus unserer Datenbank heraussuchen, die vermutlich über die Informationen verfügt und anschließend in der Anfrage beschreiben, welche Informationen Sie benötigen.

Weitere mögliche Stellen und Beispiele finden Sie in unserem Einsteiger-Guide.

Verbraucherinformationen

In Bezug auf Verbraucherinformationen gilt in Deutschland das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das anderen Auskunftsgesetzen in diesem Themenbereich vorgeht. Wenn eine Informationen einen Zusammenhang mit Lebensmitteln und Verbraucherprodukten hat, müssen alle Behörden in Deutschland Auskunft nach dem VIG geben. Das VIG ähnelt anderen Auskunftsgesetzen. Ein Unterschied ist, dass Gebühren erst ab einem Aufwand von 250 Euro entstehen.

Umweltinformationen

Zunächst einmal sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.
Als Beispiele nennt das Umweltbundesamt auf seiner Homepage, dass Bürger:innen Informationen über die Qualität der Luft, Daten über Biotope oder Schutzgebiete abfragen können.

Darüber hinaus sind auch Daten über Einwirkungen auf die Umwelt Umweltinformationen. Die Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Förderung des Umweltschutzes unternommen werden, zählen auch zu Umweltinformationen. Ebenso sind Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts Umweltinformationen.

In § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes(UIG) findet sich eine Auflistung aller Daten, die zu den Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes zählen.

Beim Klima-Helpdesk unterstützen wir Sie, Umweltinformationen von öffentlichen Stellen zu erhalten.

Kann ich Unternehmen anfragen?

Teilweise müssen auch Unternehmen Auskunft geben, vor allem, wenn sie dem Staat gehören. Dies unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. Versuchen Sie es im Zweifel einfach. Besonders gute Chancen haben Sie, wenn ein privates Unternehmen im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnimmt (z.B. Maut oder TÜV) und auch, wenn es um Umweltinformationen geht: In Bezug auf Informationen, die mit der Umwelt zu tun haben (etwa Verkehr, Bau oder Energie) müssen alle Unternehmen Auskunft geben, wenn der Staat sie (mit-)kontrolliert.

Einige Informationen über private Unternehmen wie Kapital- und Aktiengesellschaften (GmbH, KG, AG) können Sie außerdem kostenlos unter bundesanzeiger.de einsehen, z.B. Bilanzen der Unternehmen. Unter handelsregister.de gibt es darüber hinaus weitere Informationen, die jedoch pro Dokument ein paar Euro kosten. Auf der selben Seite finden Sie auch das Vereinsregister, das Ihnen begrenzte Auskünfte über Vereine gibt, etwa Satzungen oder Informationen zum Vorstand eines Vereines.

Weitere detailierte Informationen zu informationspflichtigen Stellen, Verbraucherinformationen oder Umweltinformationen finden Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

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