Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Ausgewählt:
Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 12. Juni 2006
12 L 502/06
Die Korrespondenz einer öffentlichen Stelle mit dem von ihr beauftragten Rechtsanwalt unterfällt dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz des behördlichen Willensbildungsprozesses. Unerheblich ist, dass der Rechtsanwalt nicht eine öffentliche Stelle ist, da sich der Inhalt des Schriftverkehrs auf die behördliche Willensbildung bezieht. Zudem ist der Rechtsanwalt, der auch Prozessbevollmächtigter der öffentlichen Stelle in einem Amtshaftungsprozess ist, dem Lager der öffentlichen Stelle zuzurechnen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 14. September 2006
26 L 1560/06
Die Einsicht in Dienstaufsichtsbeschwerden wurde zu Recht abgelehnt, weil diese zum einen den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde betreffen und zum anderen personenbezogene Daten enthalten, in deren Weitergabe die Betroffenen nicht eingewilligt haben. Ansonsten wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2006, AZ: 26 L 1474/06, verwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)