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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 7. Juni 2007

2 A 130.06

Gegenüber dem Bundesrat besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Erteilung der Zustimmung zum Erlass von Rechtsverordnungen der Bundesregierung bzw. eines Bundesministers bei einem Ausschuss des Bundesrates entstanden sind. Zwar spricht viel dafür, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit wahrnimmt und somit nicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen ist. Dennoch steht die Vertraulichkeit der Ausschusssitzungen dem Informationszugang entgegen. Auch aus dem Grundgesetz lässt sich ein Zugangsanspruch nicht herleiten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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