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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 12. Mai 2014

2 K 91.13

Das Bundesministerium des Innern muss Zugang zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt des Protokolls einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) durch Herausgabe von Kopien gewähren. Nach Auffassung der Behörde müsse das Protokoll erst noch zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt werden. Außerdem greife der Ausschlussgrund zum Schutz der Beratungen von Behörden und fehle ihr die Verfügungsberechtigung über die Protokolle. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich nicht um Entwürfe und Notizen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Als Entwurf sind nur bloße Vorstufen eines endgültigen Dokuments zu sehen; das Protokoll hingegen wurde von der Behörde bereits angefertigt und zur Abstimmung übersandt. Notizen dienen ausschließlich den Zwecken des Verfassers. Zur Frage der Verfügungsberechtigung bzw. des Beratungsgeheimnisses siehe auch Parallelverfahren: VG Berlin, 2 K 176.13, 2 K 255.12 und 2 K 286.12. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 12. Mai 2014

2 K 176.13

Das Bundesministerium des Innern muss Zugang zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt des Protokolls einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) durch Herausgabe von Kopien gewähren. Nach Auffassung der Behörde müsse das Protokoll erst noch zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt werden. Außerdem greife der Ausschlussgrund zum Schutz der Beratungen von Behörden und fehle ihr die Verfügungsberechtigung über die Protokolle. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich nicht um Entwürfe und Notizen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Als Entwurf sind nur bloße Vorstufen eines endgültigen Dokuments zu sehen; das Protokoll hingegen wurde von der Behörde bereits angefertigt und zur Abstimmung übersandt. Notizen dienen ausschließlich den Zwecken des Verfassers. Zur Frage der Verfügungsberechtigung bzw. des Beratungsgeheimnisses siehe auch Parallelverfahren: VG Berlin, 2 K 255.12 und 2 K 286.12. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 22. Mai 2014

2 K 285.12

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das zuständige Bundesministerium, der Klägerin Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind, unter Aussonderung personenbezogener Daten zukommen zu lassen. Es stellt fest, dass es sich dabei um Umweltinformationen handelt und verneint das Vorliegen des Ausnahmetatbestands zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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