Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. März 2012

12 B 27.11

Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, Zugang zu der Gästeliste der Bundeskanzlerin anlässlich der von ihr veranstalteten Geburtstagsfeier für den Vorstandsvorsitzenden einer Bank sowie zu weiteren Informationen in diesem Zusammenhang zu gewähren. Mit der Annahme der Einladung sind die Gäste in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustauschs eingetreten, der nicht dem Kernbereich ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen ist; das Einsichtsinteresse ist höher zu bewerten als das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Ablehnung der Einsichtnahme in den Terminkalender der Bundeskanzlerin zum Zweck des Schutzes vor nachteiligen Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit liegen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 26. September 2012

20 K 3636/09

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung des Antrags auf Zugang zu Informationen der Senatskanzlei über Scientology, soweit aus den Informationen Rückschlüsse auf die entsprechende Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene gezogen werden können, welche diese Zusammenarbeit nicht unerheblich gefährden würden. Auf den Inhalt einzelner Unterlagen kommt es dabei nicht an. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Umgang mit Scientology gehört zu den vom Gesetz geschützten Formen des kooperativen Regierungshandelns. Der Geheimhaltungsbedarf ergibt sich aber nicht aus dem Ausnahmetatbestand des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der inneren Sicherheit, da die Senatskanzlei keine Sicherheitsbehörde ist. Das Urteil enthält zudem eine Begründung für den Verzicht auf die Beiziehung der unter Verschluss gehaltenen Aktenteile. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Sicherheitsaspekte Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. November 2012

13 K 317/12

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Beklagten zur Information des Klägers über den Abschnitt der in Rede stehenden Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts in einem Justizgebäude, aus dem die Regelungen zur Rückgabe einbehaltener Gegenstände infolge allgemeiner Zutrittskontrolle hervorgehen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit liegt zwar bereits dann vor, wenn ein Schaden zu befürchten ist; erforderlich ist aber eine konkrete Gefahrenlage. Durch die Bekanntgabe der Art und Weise der Rückgabe einbehaltener Gegenstände werden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Sicherheitslücken offenbart. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

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