Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2013

7 B 45.12

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Mit der - vermeintlich - fehlerhaften Anwendung bzw. unzureichenden Beachtung von Rechtssätzen, die sich auf höherrangiges Recht bzw. auf Unionsrecht beziehen, wird eine für die Zulassung der Revision erforderliche Divergenz nicht dargetan. Insbesondere bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass es bei der Prüfung, ob offengelegte Informationen Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ermöglichen, auf eine Unterscheidung zwischen unmittelbaren und nur mittelbaren Rückschlüssen nicht ankommen kann. Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bestimmt sich allein nach materiellen Kriterien. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

Bundesarchivgesetz (BArch)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2013

7 B 43.12

Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit der Definition von Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes auseinander und bestätigt die Auslegung der Vorinstanzen. Die Gewährung eines Zugangsanspruchs nach dem IFG setzt voraus, dass der Anspruchsverpflichtete selbst tatsächlich Zugriff auf die Informationen hat. Muss sich die informationspflichtige Stelle diesen Zugriff erst verschaffen, bedarf es einer Rechtsgrundlage, um gegenüber Behörden und Privaten, die im Besitz der Informationen sind, ein Herausgabeverlangen durchsetzen zu können. Wie im Archivrecht fehlt diese auch im Informationsfreiheitsgesetz. Die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Grundgesetz, die den Zugang zu aus allgemeine zugänglichen Quellen stammenden Informationen schützt, gibt keinen verfassungsunmittelbaren Zugang zu amtlichen Informationen. Die Revision wird nicht zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

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