Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 2. August 2018

12 B 12.18

Streitgegenstand waren Entgeltsätze von Einrichtungen zur Behindertenbetreuung, die der Sozialhilfeträger vor Abschluss von Vergütungsvereinbarungen herangezogen hat. Deren Herausgabe ohne Nennung der jeweiligen Einrichtungen steht - schon mangels Unternehmensbezugs - der auch sozialrechtlich normierte Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. Der Ausnahmetatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz vor einer erheblichen Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist aber nicht schon deshalb erfüllt, weil die Offenbarung der Angaben die Verhandlungsposition des Beklagten künftig schwächen würde. Dem genannten Ausnahmetatbestand kommt ein solcher materieller Gehalt nicht zu; vielmehr ist er auf die Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch den personellen wie sachlichen Aufwand der Bearbeitung des Antrags beschränkt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Verwaltungsaufwand

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 24. Mai 2018

12 N 108.17

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam ab. Es bestätigt damit die Feststellung der Vorinstanz, dass alleine Ausführungen zur Beanspruchung der Behörde durch den Antrag auf Informationszugang oder die Darstellung einer Kostenrelation zwischen Verwaltungsaufwand und möglicher Gebührenerhebung nicht geeignet sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung darzutun. Das Oberverwaltungsgericht betont zudem, dass die Kostenerhebung im Informationsfreiheitsrecht nicht kostendeckend angelegt ist. Der Vollzug des für öffentliche Stellen verpflichtenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist vielmehr bereits durch den Haushaltsgesetzgeber bei der Bemessung der Mittel zu berücksichtigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 2. Februar 2018

3 A 755/17

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung auf den Mitteldeutschen Rundfunk findet, weil dies nicht ausdrücklich im Staatsvertrag über die Mehr-Länder-Anstalt geregelt ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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