Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Oktober 2021

10 C 3.20

Zwar kann eine Twitter-Direktnachricht amtliche Informationen beinhalten, sie ist jedoch nur dann amtlich im Sinne des Begriffsverständnisses des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn ihre Aufzeichnung und nicht lediglich ihr Inhalt amtlichen Zwecken dient. Dies ist dann der Fall, wenn ihr Inhalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Aktenführung aktenrelevant ist. Mit dieser Feststellung im Rahmen einer Sprungrevision ändert das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung

Sonstige, Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai 2021

10 B 3.20

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz über die Nichtzulassung der Revision auf. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich dazu beitragen, die Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf deren mögliche Verbreitung im Internet, näher zu bestimmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. April 2021

10 C 2.20

Der Ausnahme, nach der die obersten Bundesbehörden nicht informationspflichtige Stellen sind, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, bezieht sich nur auf Informationen, die im Rahmen der Gesetzgebung generiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist in Bezug auf eine Rechtsänderung darauf hin, dass das Umweltinformationsgesetz den Zugang zu Informationen, die Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind, nur ausschließt, wenn nachteilige Auswirkungen auf das Verfahren zu befürchten sind. Somit kommen beide Vorschriften - das Umweltinformationsgesetz und die Strafprozessordnung - nebeneinander zur Anwendung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Informationen über Emissionen darstellen, sind nicht geschützt; im Übrigen überwiegt in dem verhandelten Fall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen. Streitgegenstand sind ein Vermerk und eine Präsentation im Zusammenhang mit CO2-Emissionen eines Herstellers für Kraftfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 1.20, Bundesverwaltungsgericht (12.2.2021)

20 F 1.20

Im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ("in-camera"-Verfahren) ist nicht zu klären, ob das Gericht der Hauptsache die Behörde zur Vorlage bestimmter Akten oder sonstiger Unterlagen auffordern müsste. Inhaltlich macht das Bundesverwaltungsgericht Ausführungen zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

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