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Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 2. Februar 2018

3 A 755/17

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung auf den Mitteldeutschen Rundfunk findet, weil dies nicht ausdrücklich im Staatsvertrag über die Mehr-Länder-Anstalt geregelt ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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