Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 4. Januar 2013

5 B 1493/12

Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Das Auskunftsbegehren des Antragstellers betraf Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs an bestimmte Förderprojekte. Der Landesrechnungshof unterfällt dem presserechtlichen Behördenbegriff; die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs ist, anders als im Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen nicht vom Geltungsbereich der Norm ausgenommen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kann eine Beschränkung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht abgeleitet werden. Bei dem weiten presserechtlichen Verfahrensbegriff sind strenge Anforderungen an eine mögliche Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung des Verfahrens als Ausschlussgrund zu stellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. November 2013

8 A 809/12

Das Gericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und lehnt lediglich den Informationszugang zu den Anlagen der zur Einsicht begehrten Gutachten ab. Der Erfolg einer behördlichen Maßnahme wird durch die Akteneinsicht nicht erheblich beeinträchtigt. Fraglich ist schon, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als "behördliche Maßnahme" gilt, jedenfalls ist die Realisierung der Ansprüche durch den Informationszugangsanspruch nicht konkret gefährdet. Die Rechtsgutachten sind auch keine "Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten beziehen sich auch nicht auf den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde. Nicht geschützt sind nämlich Unterlagen, die eine Zusammenfassung von Fakten und rechtlichen Bewertungen enthalten und insofern allein Grundlage der Willensbildung sind, wie die in Rede stehenden Gutachten des Rechtsamtes. Daran ändern auch die in den Gutachten enthaltenen Handlungsempfehlungen nichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. März 2013

8 A 1172/11

Fiskalische Interessen des Bundes sind geschützt, soweit eine staatliche Stelle wie ein Dritter mit der Absicht der Gewinnerzielung am Markt auftritt. Die fiskalischen Interessen den Bundes sind darauf gerichtet bei der Veräußerung von Grundstücken den höchstmöglichen Marktpreis zu erzielen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das Bekanntwerden der Informationen geeignet wäre, die fiskalischen Interessen zu beeinträchtigen, wobei eine solche Beeinträchtigung von hinreichendem Gewicht auch hinreichend wahrscheinlich sein muss. Die Frage des Informationszugangs hängt nicht von der Person des konkreten Antragstellers und dessen Verwendungsabsichten ab. Der Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse lässt sich auch auf öffentliche Stellen anwenden, die wie ein privater Dritter mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt auftreten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Fiskalische Interessen

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