Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 4 of 4
-

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. April 2018

12 B 7.17

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. April 2018

12 B 6.17

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigt damit das Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Rechenschaftslegung der politischen Parteien sind keine vorrangigen Spezialregelungen, welche die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes sperren würden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. März 2018

12 B 5.17

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass der Kläger trotz Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes einen Anspruch darauf hat, dass der Beklagte nach pflichtgemäßem Ermessen über die beantragte Akteneinsicht entscheidet. Ein ungeschriebener Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesucht besteht nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz den allgemeinen Akten- und Informationszugang erschöpfend geregelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2018

12 B 16.17

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass das Verwaltungsgericht den Informationsantrag der Klägerin zutreffend als missbräuchlich angesehen und die Klage deshalb im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können als unzulässig abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich gestellt sind. Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn massenhaft identische Informationsanträge ohne jeden individuellen Bezug gestellt werden, die ausschließlich dem wirtschaftlichen Interesse der Verfahrensbevollmächtigten dienen, im Antrags- und anschließenden Gerichtsverfahren möglichst viele Anwaltsgebühren zu generieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Ablehnungsbegründung

1 - 4 of 4