Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 7. September 2005

6 A 269/04

Eine juristische Person des Privatrechts steht nur dann einer Behörde gleich, wenn sie eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und dabei öffentlich-rechtlich handelt. Dies gilt auch im Falle der Annahme eines öffentlichen Zwecks bzw. eines wichtigen Interesses an der Gründung eines privatrechtlich organisierten Unternehmens durch eine Stadt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14. Dezember 2005

7 B 9.05

Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da der Kalender nicht zu den von der Vorschrift erfassten Akten öffentlicher Stellen gehört. Ihm fehlt insbesondere der Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit; vielmehr hat der Terminkalender einen rein organisatorischen Charakter. Dem Aktenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes ist aber die Vorgangsbezogenheit immanent. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 22. Juni 2005

4 LB 30/04

Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Diese haben aus Wettbewerbsgründen ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der Prüfdaten, welches das Offenbarungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dem steht auch nicht die mögliche Rechtswidrigkeit der Abfüllpraxis entgegen. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 3. Juni 2005

27 K 10296/02

Dem vollständigen Zugang zu dem Vertrag zwischen einer Stadt und einem Architekturbüro über die Planung und Betreuung eines Bauvorhabens steht der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Zwar unterfallen Einzelangaben über die Verhältnisse von juristischen Personen nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regelungen, Informationen zu der Vergütung einer nur aus zwei Personen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts lassen jedoch Rückschlüsse auf die einzelne Person zu. Der Architektenvertrag ist deshalb nur unter Schwärzung insbesondere der Honorarvereinbarungen herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Mai 2005

2 A 178.04

Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da es sich dabei nicht um eine Akte im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes handelt. Der Terminkalender bezieht sich nicht auf einen konkreten Verwaltungsvorgang; der Aspekt der Vorgangsbezogenheit ist aber dem üblichen Aktenverständnis immanent. Anliegen des Informationsfreiheitsgesetzes ist es nicht, den üblichen Aktenbegriff aufzulösen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. November 2005

27 K 6171/03

Der verfahrensrechtliche Einsichtsanspruch Beteiligter schließt deren Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Vielmehr kann ein am Verwaltungsverfahren Beteiligter bei Fehlen des vom Verwaltungsverfahrensrecht geforderten rechtlichen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. Zwar dürften auch in den in Rede stehenden Bauakten personenbezogene Daten enthalten sein; ob hierzu allerdings ein Bauantrag gehört, erscheint fraglich. Diese Frage kann aber dahinstehen, da ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Informationen vorliegt und die Preisgabe auch der in den Baudaten vorhandenen personenbezogenen Daten ausnahmsweise zulässig ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 18. Oktober 2005

7 C 5.04

Im Rahmen eines Verfahrens zur Sprungrevision stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Standortverwaltung der Bundeswehr eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes ist. Das gegenteilige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird damit aufgehoben; der Beklagte wird verpflichtet, Einsicht in den Vertrag über die Mitbenutzung eines Übungsplatzes durch einen Fallschirmsportspringerclub zu gewähren. In der Zwischenzeit war das Umweltinformationsgesetz des Bundes in Umsetzung einer novellierten Richtlinie neu gefasst und sein Anwendungsbereich erweitert worden. Das Gericht urteilt zudem, dass Unterlagen nicht von der Informationspflicht ausgenommen sind, welche die fiskalische Tätigkeit einer Behörde betreffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Fiskalische Interessen

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