Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Art. 5 Grundgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 20. Februar 2013

6 A 2.12

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Pressegesetze der Länder auf eine Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels bundesgesetzlicher Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann. In diesem Zusammenhang erläutert das Gericht, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Jedermannspflichten begründet und nicht die informationsrechtliche Stellung der Presse spezifisch ausformt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften

Berliner Pressegesetz

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 26. November 2013

BUND BVwG 6 VR 3.13 2013 Art 5

Es erscheint durchaus möglich oder sogar naheliegend, dass berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen der begehrten Auskunftserteilung an den Antragsteller entgegenstehen könnten. Ob bzw. inwieweit dies schlussendlich der Fall wäre, bedürfte der Klärung und gegebenenfalls Beweisaufnahme im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens. Dass dieses erkennbar zugunsten des Antragstellers ausgehen würde, kann jedenfalls nach derzeitigem Stand nicht angenommen werden.

Stellungnahmen des BND gegenüber der Bundesregierung Einstweilige Anordnung: Ausfuhr so genannter Dual-Use-Güter nach Syrien C-Waffen

Berliner Pressegesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 20. Februar 2013

BUND BVwG 6 A 2.12 2013 LPG

Die Landespressegesetze begründen keine Auskunftsansprüche der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst

Geheimdienste

Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 3. Juni 2013

BUND BVwG 20 F 9.13 2013 LPG

1. Es bedarf keiner Zahlenangaben, um die Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit zu beantworten. 2. Wenn die begehrte Information als „VS nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert worden ist, ist auch über die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 NPresseG zu entscheiden.

Geheimhaltung Sicherheitskonzept Schutz von Freiheit, Leib, Leben und körperlicher Unversehrtheit von zu schützenden Personen

Art. 5 Grundgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. November 2013

BUND BVwG 6 A 5_13 2013 Art 5

1. Das Bundesarchivgesetz ermöglicht jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient hat, sofern die Unterlagen älter als 30 Jahre sind. Eine Verkürzung dieser Frist ist nicht vorgesehen. 2. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichtet die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führt aber grundsätzlich nicht zu einem Recht auf Nutzung von Akten; sie müssen deshalb auch nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden.

Bundesnachrichtendienst Archivgut Aktennutzungsanspruch Schutzfrist Informationsfreiheit Pressefreiheit Wissenschaftsfreiheit Akteneinsicht BND Unterlagen Fristverkürzung

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