Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Oktober 2019

3 C 21.17

Die Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind mit deren Datenschutzrechten vereinbar. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung sind Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 in der Fassung nach ihrer Überarbeitung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Danach war der Beklagte zur Veröffentlichung verpflichtet. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 11.17, Bundesverwaltungsgericht (11.10.2019)

20 F 11.17

Gegenstand des Einsichtsbegehrens waren Prüfunterlagen für die Musterzulassung eines Luftsportgeräts. Im Rahmen eines "in-camera"-Verfahrens entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise rechtswidrig ist. So sind bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegte Akten kein Geheimnis mehr; auch sind Unterlagen, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nicht schutzbedürftig. Im Übrigen ist die Sperrerklärung rechtmäßig. Damit ändert das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

-

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 10. Oktober 2019

3 L 1170/19

(Entscheidung liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019

7 C 1.18

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision des Beklagten zurück. Es stellt fest, dass ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießen kann und mit der Einreichung bei der Behörde nicht im urheberrechtlichen Sinne veröffentlicht ist. Die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes zur Verwendung unveröffentlichter Werke in behördlichen Verfahren zielt nicht auf die Verwirklichung eigenständiger Informationszugangsansprüche. Das Bundesverwaltungsgericht stellt hinsichtlich des Werkbegriffs fest, dass am Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Schriftwerks aus unionsrechtlichen Gründen nicht festzuhalten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2019

10 S 303/19

Dem Landesinformationsfreiheitsgesetz liegt ein funktioneller Behördenbegriff zu Grunde. Im Bereich von Ermittlungsverfahren handelt die Staatsanwaltschaft nicht als Behörde im funktionalen Sinne sondern als Teil der Justiz. Zahlen zur Anklage im Bereich der Cyberkriminalität sind laut Verwaltungsgerichtshof Verwaltungstätigkeit und somit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz zugänglich, wenn kein Bezug zu einem Verfahren besteht. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität. (Quelle: LDA Brandenburg)

Strafverfolgung Existenz von Unterlagen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 1. August 2019

12 B 34.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Danach kommt das speziell geregelte Berufsgeheimnis für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Ablehnungsgrund nicht zum Tragen, soweit sich eine nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftsverpflichtete Behörde ihrer zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

Beschluss: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern am 15. Juli 2019

3 K 91/19

Auch nach Inkrafttreten einer Regelung in der Abgabenordnung, die den Finanzrechtsweg in bestimmten Konstellationen in Bezug auf datenschutz- und informationszugangsrechtliche Angelegenheiten festlegt, bleibt für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Strittig war dies im Hinblick auf den Antrag eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Greifswald verwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

-

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2019

1 K 4809/18

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli 2019

2 K 178.18

Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen, dem Kläger teilweise Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats zu gewähren, und, soweit die Teilnehmerlisten betroffen sind, zu einer Neubescheidung. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern und soll den Bundesfinanzminister unabhängig und ehrenamtlich beraten. Bei den Vertraulichkeitsvorschriften aus der Beiratssatzung handelt es sich nicht um eine vorrangige Geheimhaltungsvorschrift oder um ein besonderes Amtsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch weitere, von der Behörde geltend gemachte Ausnahmevorschriften hält das Verwaltungsgericht nicht für zutreffend. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2019

7 B 29.18

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision gegen dessen Urteil vom 12. Juli 2018 wird auf. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales