Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Antwort auf dem Postweg
Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.
Sehr
geehrteAntragsteller/in
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Nachricht geht
Ihnen auf dem Postweg zu.
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Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe
Tel. 0721 133 - 7101
Fax 0721 133 - 7109
www.karlsruhe.de/ordnungsamt
Von:
Antragsteller/in
An:
<<E-Mail-Adresse>>,
Datum: 06.01.2020 13:41
Betreff: Kontrollbericht zu erasmus, Karlsruhe [#173464]
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
erasmus
Nürnberger Straße 1
76199 Karlsruhe
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die
Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht.
Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen,
bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich
bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal
(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu
schwärzen.
Unter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig?
oder ?schwerwiegend?).
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich
zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die
zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe
meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG
nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer
Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der
Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen