Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Antwort auf dem Postweg
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Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2020. Eine Nachricht geht
Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu.
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Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe
Tel. 0721 133 - 7101
Fax 0721 133 - 7109
www.karlsruhe.de/ordnungsamt
Von:
Antragsteller/in
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>,
Datum: 16.02.2020 09:29
Betreff: Kontrollbericht zu TSV Grünwinkel Sportanlagen, Karlsruhe
[#180526]
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
TSV Grünwinkel Sportanlagen
Durmersheimer Straße 81
76185 Karlsruhe
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die
Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht.
Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen,
bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich
bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal
(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu
schwärzen.
Unter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig?
oder ?schwerwiegend?).
Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile
höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem
Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den
Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe
Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in
gleich sieben Entscheidungen zu ?Topf Secret? klargestellt, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der
lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine
mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht
entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen
Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte
ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in
elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie
meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie
daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte
im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene
Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre
ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um
Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke
Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen