Kontrollbericht zu Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co.KG, Blankenhain

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co.KG
Waldecker Straße 15
99444 Blankenhain

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co.KG, Blankenhain [#185641]
Datum
29. April 2020 14:15
An
Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co.KG Waldecker Straße 15 99444 Blankenhain 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
II/39_ms_505_0-4_17 / Ihr Schreiben vom 30. April 2020 [#185641] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr…
An Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
II/39_ms_505_0-4_17 / Ihr Schreiben vom 30. April 2020 [#185641]
Datum
4. Mai 2020 08:58
An
Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre postalische Mitteilung vom 30.04.2020. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, mich vorab über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen informieren müssen und mir daraufhin die Möglichkeit einräumen müssen, meinen Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Nach Ihrer Darstellung gehe ich aktuell jedoch davon aus, dass mein Antrag gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Zudem erlaube ich mir folgende Klarstellung: Sofern das betroffene Unternehmen gegen die Herausgabe der Informationen klagt und obsiegt, sind die Anwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Behörde zu tragen. Auch ein aufgrund dessen erhöhter Verwaltungsaufwand darf nicht mir als Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 185641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Weimarer Land - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
625,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
image.jpg
2,5 MB

Dokumente