Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb

Anfrage an: Landratsamt Calw

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Paradiso
Bahnhofstraße 5
76332 Bad Herrenalb

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    31. August 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb [#194025]
Datum
1. August 2020 11:41
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Paradiso Bahnhofstraße 5 76332 Bad Herrenalb 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194025/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb“…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb [#194025]
Datum
12. September 2020 12:40
An
Landratsamt Calw
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb“ vom 01.08.2020 (#194025) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194025/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Calw
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 03.08.2020 wurden Sie darüber informiert, dass gemäß § 5 Abs. 2 V…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Café Paradiso, Bad Herrenalb [#194025]
Datum
14. September 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 03.08.2020 wurden Sie darüber informiert, dass gemäß § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sich im Falle einer Beteiligung Dritter - hier der Lebensmittelunternehmer - die Frist auf zwei Monate verlängert wird, in dem der Antrag zu bescheiden ist. Da der Lebensmittelunternehmer in jedem Fall darüber zu informieren ist, sobald eine Information die in Ihrem Antrag unter Ziffer 1 und 2 gestellten Fragen betrifft, ist der Antrag innerhalb von zwei Monaten zu bescheiden. Ihr Antrag ist am 01.08.2020 bei uns eingegangen und somit noch in der rechtmäßigen Beantwortungsfrist. Zusätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass die Entscheidung über Ihren Antrag unabhängig von dieser E-Mail heute Morgen zur Post ging. Mit freundlichen Grüßen