Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dahlmannstraße 453113 Bonn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dahlmannstraße 453113 Bonn [#202940]
Datum
5. November 2020 09:00
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dahlmannstraße 4 53113 Bonn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202940/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr UIG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/098 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige d…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr UIG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/098 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
6. November 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Umweltinformationsgesetz vom 05. November 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 3 Abs. 3 UIG erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem UIG werden Gebühren nach der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der UIGGebV handelt. Details zur UIGGebV können im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 UIGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem UIG - GZ: Z14 O4010 0289/098 - hier: Abgabenachricht Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem UIG - GZ: Z14 O4010 0289/098 - hier: Abgabenachricht
Datum
10. November 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vorliegen. Ich habe Ihren Antrag zuständigkeitshalber an die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten Haydnstraße 36 << Adresse entfernt >> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS VORE.O1018-89/20 und VORE.O1018…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS
Datum
17. November 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
VORE.O1018-89/20 und VORE.O1018-90/20 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre beiden UIG-Anträge vom 05.11.2020 zu den Energieausweisen der Dienstgebäude des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) übersende ich Ihnen den Energieausweis des Gebäudes des BAS in der Friedrich-Ebert-Allee 38 in Bonn. Die anfänglichen Irritationen bezüglich Ihres Antrags zum BAS bitte ich zu entschuldigen. Des Weiteren erteile ich Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags zum Dienstgebäude des BMZ die folgende Auskunft: Für das Dienstgebäude des BMZ in der Dahlmannstraße 4 in Bonn liegt kein aktueller Energieausweis vor. Nach § 16 Abs. 5 S. 2 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) sind für Baudenkmäler keine Energieausweise auszustellen. Bei dem Dienstgebäude des BMZ handelt es sich um ein solches Baudenkmal. In der Denkmalliste der Stadt Bonn ist das Gebäude unter der Adresse Adenauerallee 141 (Areal ehemaliges Bundeskanzleramt) vermerkt. Aus diesem Grund verfügt die BImA nicht über einen aktuell gültigen Energieausweis für das Gebäude. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS [#202940] Sehr geehrteAntrag…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS [#202940]
Datum
17. November 2020 10:23
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die korrekte Antragsbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202940/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS [#202940] Sehr geehrteAntrag…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anträge vom 05.11.2020 - Energieausweise der Gebäude des BMZ und des BAS [#202940]
Datum
17. November 2020 10:27
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die korrekte Antragsbearbeitung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202940/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>