Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
11. Dezember 2020 01:53
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205455/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an das Bundesverwaltungsamt wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleit…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: [EXTERN]Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
15. Dezember 2020 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an das Bundesverwaltungsamt wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist die Eigentümerin des Gebäudes und ich bin die zuständige Objektmanagerin. Da es sich bei der o.a. Liegenschaft um eine Sicherheitsliegenschaft handelt, kann ich Ihnen den Energieausweis nicht ohne Weiteres aushändigen, auch nicht mit den entsprechenden Schwärzungen. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, Ihre Entscheidung zu Begründen. Der Begriff „Sicherheitsliegenschaft“…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
16. Dezember 2020 12:10
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, Ihre Entscheidung zu Begründen. Der Begriff „Sicherheitsliegenschaft“ ist mir nicht geläufig. Des Weiteren sehen §§ 8,9 UIG m. M. n. keine Ausschlussgründe hierfür vor, da aus dem Energieverbrauch eines Gebäudes keine sicherheitsrelevanten Informationen offenbart werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205455/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in Mir ist Ihre Funktion nicht bekannt und ich kann leider auch nicht erkennen, in welc…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: [EXTERN]Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
16. Dezember 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Mir ist Ihre Funktion nicht bekannt und ich kann leider auch nicht erkennen, in welcher Funktion Sie diesen Ausweis wünschen. Bitte erläutern Sie mir Ihre Funktion und den Grund Ihre Nachfrage. Das BVA ist eine Behörde mit vielen persönlichen Daten und einem großen Rechenzentrum und vertritt die Belange des Bundesrepublik Deutschland. Diese Behörde unterliegt einem besonderen Schutz, daher Sicherheitsliegenschaft. Ich kann Ihnen aber vorab schon sagen, dass der Energieausweis für die Liegenschaft abgelaufen ist und wir in Vorbereitung eines neuen Ausweises sind. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nach dem § 3 Abs. 1 UIG hat „jede Person […] Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinf…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: [EXTERN]Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
22. Dezember 2020 15:32
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach dem § 3 Abs. 1 UIG hat „jede Person […] Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen“. Da das BIMA für eine Vielzahl von Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist, erhält dieses derzeit vermehrt Anfragen zu Energieausweisen im Rahmen der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ [1]. Sollte diese in Ihrer Abteilung noch nicht bekannt sein, bitte ich Sie, sich an Ihren Informationsfreiheits- oder Datenschutzbeauftragten zu wenden oder die Anfrage an die Stelle weiterzuleiten, die mit der Beantwortung von Informationsfreiheitsanfragen beauftragt ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/faq/ Anfragenr: 205455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205455/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr [geschwärzt] ! Wie mir erst jetzt bekannt wurde, liegt die Zuständigkeit solcher Anfragen bei der BImA- Zent…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: [BImA - SPAMVERDACHT]AW: [EXTERN]Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln [#205455]
Datum
22. Dezember 2020 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] ! Wie mir erst jetzt bekannt wurde, liegt die Zuständigkeit solcher Anfragen bei der BImA- Zentrale in Bonn. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von UIG-Anträgen ist bereits 2017 dem Stabsbereich Recht (VORE) zugewiesen worden. Ihr Ansprechpartner in der Zentrale ist : [geschwärzt] _____________________________________ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Bonn - Stabsbereich Recht Ellerstraße 56, 53119 Bonn Telefon +49 (0) 228 37787-159 Telefax +49 (0) 228 37787-152 [geschwärzt] Ich habe [geschwärzt] bereits über Ihre Anfrage informiert und [geschwärzt] hat sich bereits mit dem Vorgang vertraut gemacht. Ich werde [geschwärzt] morgen den abgelaufenen Energieausweis einscannen und [geschwärzt] wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten. Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
UIG-Antrag zum Energieausweis des Bundesverwaltungsamtes (Barbarastraße 1, 50735 Köln) - VORE.O1018-106/20 Sehr ge…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
UIG-Antrag zum Energieausweis des Bundesverwaltungsamtes (Barbarastraße 1, 50735 Köln) - VORE.O1018-106/20
Datum
23. Dezember 2020 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage samt Anlage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG-Antrag zum Energieausweis des Bundesverwaltungsamtes (Barbarastraße 1, 50735 Köln) - VORE.O1018-106/20 [#2…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Antrag zum Energieausweis des Bundesverwaltungsamtes (Barbarastraße 1, 50735 Köln) - VORE.O1018-106/20 [#205455]
Datum
23. Dezember 2020 20:47
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205455/

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Bundesverwaltungsamt
Ihr Antrag vom 11.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis für das Gebäud…
Von
Bundesverwaltungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 11.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis für das Gebäude des Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 in 50735 Köln
Datum
23. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Schreiben identisch zur E-Mail vom 21.12.2020 13:29.