Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG
Kösliner Weg 14
22850 Norderstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG [#206593]
Datum
16. Dezember 2020 14:07
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG Kösliner Weg 14 22850 Norderstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG [#206593]
Datum
16. Dezember 2020 16:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/La… Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Segeberg
Lebensmittelrechtl. Kontrolle - Peter Faden GmbH, Norderstedt scan anliegend --> soweit ich verstehe, keine Au…
Von
Der Landrat des Kreises Segeberg
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelrechtl. Kontrolle - Peter Faden GmbH, Norderstedt
Datum
14. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
scan anliegend --> soweit ich verstehe, keine Auskunft / Verdacht reicht nicht aus / Beanstandungen würden von Amts wegen veröffentlicht.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG [#206593]
Datum
19. Januar 2021 10:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG“ vom 16.12.2020 (#206593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.01.2021 wurde zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber an de…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG [#206593]
Datum
20. Januar 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.01.2021 wurde zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber an den Kreis Segeberg weitergeleitet. Der Bescheid an Sie ging hier am 14.01.2021 per Post raus. Ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser mittlerweile vorliegt. Die Nicht-Einhaltung der Frist bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem VIG Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
25. Januar 2021 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 14.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 14.01.2021 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über folgenden Betrieb mit: Peter Faden GmbH & Co. KG Kösliner Weg 14 22850 Norderstedt 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 21.10.2020 und am 06.11.2020 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen Beanstandungen festgestellt worden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Kontrollberichten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Info-Gewährung nach dem VIG Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> Informa…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Info-Gewährung nach dem VIG
Datum
25. Januar 2021 11:47
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 14.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 14.01.2021 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über folgenden Betrieb mit: Peter Faden GmbH & Co. KG Kösliner Weg 14 22850 Norderstedt Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 21.10.2020 und am 06.11.2020 statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Info-Gewährung nach dem VIG [#206593] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort vom 25. Janua…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Info-Gewährung nach dem VIG [#206593]
Datum
27. Januar 2021 11:35
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort vom 25. Januar 2021 09:30 bezüglich der Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ihre unter "... Punkt 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen Beanstandungen festgestellt worden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Kontrollberichten. ..." aufgeführten Anlagen sind leider nicht mit versandt worden. Vielen Dank für die nachträgliche Übersendung dieser Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Segeberg
Informationsgewährung mach dem VIG für PETER FADEN GMBH & CO KG 22850 Norderstedt
Von
Der Landrat des Kreises Segeberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung mach dem VIG für PETER FADEN GMBH & CO KG 22850 Norderstedt
Datum
28. Januar 2021
Status