IFG-Anfrage bezüglich Broschüre "Extreme Sicherheit"

Informationen betreffend Entscheidung zur Veröffentlichung / Nichtveröffentlichung / Stop des Vetriebs zwischen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Bundeszentrale für politische Bildung bezogen auf die Broschüre "Extreme Sicherheit", mutmaßlich gedruckt/erschienen in 2020.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Peter Stimpel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen bet…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich Broschüre "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
21. Juli 2021 19:54
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen betreffend Entscheidung zur Veröffentlichung / Nichtveröffentlichung / Stop des Vetriebs zwischen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Bundeszentrale für politische Bildung bezogen auf die Broschüre "Extreme Sicherheit", mutmaßlich gedruckt/erschienen in 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 225337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225337/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Stimpel, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 21.07.2021 in der Bundes…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich Broschüre "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
23. Juli 2021 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 21.07.2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen. Ihre Anfrage wurde bereits auf der von Ihnen genutzten Plattform gestellt und durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgabe-der-broschure-extreme-sicherheit-des-verlages-herder-uber-die-bundeszentrale-fur-politische-bildung/. Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel
Sehr << Anrede >> Danke für Ihe schnelle Antwort. Darf ich Ihre Antwort dahingehend interpretieren,…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich Broschüre "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
23. Juli 2021 15:09
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihe schnelle Antwort. Darf ich Ihre Antwort dahingehend interpretieren, dass die BpB den Aussagen des BMI nichts hinzuzufügen hat in dieser Sache? Der Grund für meine zweigeteilte Anfrage ist, dass bei Absprachen zwischen zwei Stellen auch immer Informationen entstehen, die nicht mit der Gegenseite in der Konversation ausgetauscht werden. Meine Anfrage an Sie umfasst daher auch Notizen, die in Ihrem Bereich erstellt wurden, aber nicht an das BMI kommuniziert wurden. Danke für Ihre Rückmeldung. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 225337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225337/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Diese wird derzeit vom zuständigen…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich Broschüre "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
2. August 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Diese wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.08.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337] Sehr geehrter Herr Stimp…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
20. August 2021 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, mit Ihrem o.g. Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: Informationen betreffend Entscheidung zur Veröffentlichung / Nichtveröffentlichung / Stopp des Vertriebs zwischen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Bundeszentrale für politische Bildung bezogen auf die Broschüre „Extreme Sicherheit“, mutmaßlich gedruckt/erschienen in 2020 Nach Prüfung des Antrags stellen wir fest, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einen einfachen Verwaltungsaufwand übersteigt und daher nicht gebührenfrei bearbeitet werden kann. Wir beabsichtigen, hinsichtlich personenbezogener Daten Dritter eine pauschale Schwärzung vorzunehmen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, möchten wir Sie bitten, zur durchzuführenden Interessenabwägung vorab darzulegen, worin Ihr Informationsinteresse besteht. Danach wären die Einwilligungen von Dritten nach § 5 IFG anzufragen. Die Schwärzung der personenbezogenen Daten ist mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden. Insbesondere, wenn Sie der pauschalen Schwärzung nicht zustimmen und nach Durchführung der Interessenabwägung die Einholung der Einwilligungen Dritter erforderlich ist, erfordert die Bearbeitung Ihres Antrags einen erheblichen Verwaltungsaufwand, für den keine Gebührenfreiheit mehr besteht. Die Gebühr bemisst sich auf der Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) unter Berücksichtigung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands. Insoweit würden unter Heranziehung des § 1 Abs. 1 IFGGebV i.V.m. 2.2 Teil A des Gebühren- und Anlageverzeichnisses vorliegend Gebühren zwischen 30, -- € und 500,-- € anfallen. Für das Schwärzen der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer Anfragen fällt voraussichtlich ein Arbeitsaufwand für einen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes im Umfang von einer Arbeitsstunde an. Je Arbeitsstunde des gehobenes Dienstes wird pauschal ein Stundensatz in Höhe von 45 Euro berechnet. Die Gebühr würde demnach voraussichtlich 45 Euro betragen. Die endgültige Gebührenhöhe kann jedoch abhängig vom tatsächlich entstandenen Arbeitsaufwand erst nach Abschluss der Tätigkeit festgelegt werden. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Sollten Sie insbesondere mit der Schwärzung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, so bitte ich Ihren Antrag noch entsprechend zu begründen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Bearbeitungsfrist von einem Monat gemäß § 7 Abs. 5 IFG nicht einhalten können. Allerdings versprechen wir, dass wir uns unmittelbar nach Ihrer Rückmeldung an die Schwärzung setzen. So dass Sie die Unterlagen Anfang der kommenden Woche erhalten sollten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]
Peter Stimpel
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337] Sehr << Anrede…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
24. August 2021 22:05
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.8.2021. Ich möchte anmerken, dass Ihre Kollegen vom BMI für diese Anfrage keinerlei Gebühren erhoben haben. Ich bitte Sie daher um eine Begündung, warum die BpB hier so unterschiedlich im Vergleich zum BMI agiert. Mir fehlt gerade die Vorstellungskraft, an welcher Stelle bei Ihnen im Haus so viel Mehrarbeit entsteht. Aber um Ihnen und mir unnötige Arbeit und Kosten zu sparen: darf ich vorschlagen, dass Sie mir nur die Dokumente zukommen lassen, welche ich nicht im Rahmen der Anfrage an das BMI erhalten habe und Sie im Gegenzug auf eine Erhebung von Gebühren verzichten? Die zugehörige Antwort vom BMI finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/118088-untitled/ Alternativ können Sie mir auch gern eine Liste der von dieser Anfrage betroffenen verfügbaren Dokumente zukommen lassen, und ich selektiere dann, welche für mich notwendig sind. Ich möchte gern dazu beitragen, dass meine Anfrage bei Ihnen im Haus so wenig wie möglich Aufwand erzeugt. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 225337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225337/
Bundeszentrale für politische Bildung
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337] Sehr geehrter Herr S…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
26. August 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, die eventuell anfallenden Gebühren richten sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) unter Berücksichtigung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands. Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wurde innerhalb der dortigen Zuständigkeit bearbeitet. Ob und ggf. in welcher Höhe dort im Rahmen der Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher kann ich dazu auch keine vergleichenden Aussagen treffen. Bei Sichtung der gegenständlichen Dokumente wurde festgestellt, dass diese eine erhebliche Menge an personenbezogenen Daten Dritter enthalten. Der Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat (§ 5 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)). Die angefragten Dokumente kann ich Ihnen daher nur zur Verfügung stellen, wenn 1. ihr Informationsinteresse überwiegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. IFG), 2. die schutzwürdigen Daten aus den Dokumenten entfernt (bzw. geschwärzt) werden oder 3. die Dritten Ihrem Zugang zu den Daten eingewilligt haben. Daher kann ich Sie leider nur bitten, Ihr Informationsinteresse zu erläutern, sofern Sie einer Schwärzung nicht zustimmen. Durch das Schwärzen der Daten würde hier in der bpb ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen (vgl. Nr. 2.2 Anlage zur IFGGebV). Die voraussichtliche Höhe habe ich Ihnen bereits in meiner vorangegangen Nachricht mitgeteilt. Das Einholen der Einwilligung der Dritten erzeugt naturgemäß gleichermaßen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der ebenfalls zu Gebühren führen würde. Sie haben alternativ um Übermittlung einer Auflistung der Dokumente gebeten, um selektieren zu können, welche Dokumente die Beantwortung enthalten sollen. Alle Dokumente enthalten personenbezogene Daten Dritter. Eine Auswahl wirkt sich daher ggf. lediglich auf die Höhe der Gebühr aus, die gem. Nr. 2.2 der Anlage zur IFGGebV mindestens 30 Euro beträgt. Gründe der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses für eine Ermäßigung oder das Absehen von der Erhebung der Gebühr sind für mich bislang nicht ersichtlich. Darüber hinaus würde auch das Zusammenstellen der gewünschten Auflistung zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen. Auch in diesem Fall entstehen aus den bereits erläuterten Gründen Gebühren. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie - der Schwärzung zustimmen, - ob und warum Ihr Informationsinteresse überwiegt, - ob Sie das Einholen der Einwilligung der Dritten wünschen, - von Ihrer ursprünglichen Anfrage absehen wollen oder - Ihre Anfrage dahingehend ändern möchten, dass Ihnen eine Auflistung der Dokumente übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Stimpel
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337] Sehr << Anrede…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihr Anfrage zu amtlichen Informationen bezüglich "Extreme Sicherheit" [#225337]
Datum
26. August 2021 13:46
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihre weiterführenden Erläuterungen. Ich ziehe meine Anfrage hiermit zurück mit der Begründung, dass die von Ihnen avisierten Kosten den ursprünglich von mir angenommenen Rahmen sprengen. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 225337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225337/