Kontrollbericht zu Goldener Drache, Salzwedel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Goldener Drache
Neuperverstraße 58
29410 Salzwedel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Goldener Drache, Salzwedel [#245317]
Datum
2. April 2022 11:57
An
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Goldener Drache Neuperverstraße 58 29410 Salzwedel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245317/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Damen & Herren, Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend an das …
Von
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Goldener Drache, Salzwedel [#245317]
Datum
2. April 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen & Herren, Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend an das zuständige Fachamt in unserem Hauses weitergeleitet. Herzliche Grüße Ihre Kreisverwaltung [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung <<E-Mail-Adresse>>
Von
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
4. April 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Zeichen 39.6.1_SAW-0000304H_20220402_VH - mein Zeichen [#245317] Sehr << Anrede >> in Ihrem S…
An Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen 39.6.1_SAW-0000304H_20220402_VH - mein Zeichen [#245317]
Datum
9. April 2022 17:15
An
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrem Schreiben vom 04.04.2022 baten Sie mich um Rückmeldung. Entgegen Ihrer Behauptung, ich hätte der Weitergabe meiner Daten gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG widersprochen, ist das Gegenteil der Fall: Ich habe bereits in meinem Antrag vom 02.04.2022 meine Einwilligung zur entsprechenden Datenweitergabe erteilt. Über die Plattform fragdenstaat.de gestellte Anfragen beinhalteten tatsächlich bis zum 08. Februar 2019 einen Widerspruch der Datenweitergabe gemäß Art. 21 DSGVO. Seither ist das nicht mehr der Fall. Auszug aus meinem Antrag: „Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.“ Ich halte unverändert an meinem Antrag fest. Ihre Aufforderung, ich möge Ihnen eine Meldebescheinigung übermitteln, um Ihre Entscheidung ordnungsgemäß bekannt zu machen, sorgt diesseits für Fassungslosigkeit. Nicht nur, dass Sie meiner Bitte um Auskunft per E-Mail nicht nachkommen, obwohl Sie hierzu gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG verpflichtet sind, oder anderenfalls den wichtigen Grund darlegen müssen, der gegen eine Auskunftserteilung in der gewünschten Form spricht. Der pauschale Verweis "aus Datenschutzgründen", ohne die Darlegung derselben, ist hierfür nicht ausreichend und dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sondern Sie ignorieren mit dieser Aufforderung auch noch § 10 VwVfG, der erstens normiert, dass das Verwaltungsverfahren an keine bestimmte Form gebunden ist und zweitens zur einfachen, zweckmäßigen und zügigen Durchführung auffordert. Bis Sie die besondere Rechtsvorschrift vorlegen, die eine bestimmte Form des Verfahrens von Anträgen nach VIG regelt, wird die Übersendung einer Meldebescheinigung unterbleiben. Worin der Mehrwert dieser Übersendung liegen soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Denn dass Ihr Schreiben bei mir eingegangen ist und ich darauf antworte, zeigt, dass ich wie mit meinem Antrag behauptet tatsächlich in der Hegelstr. 3c, 95447 Bayreuth wohne. Ich fordere Sie auf, die Bearbeitung meines Antrags unverzüglich wieder aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245317/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Fristüberschreitung - Ihr Zeichen 39.6.1_SAW-0000304H_20220402_VH - mein Zeichen [#245317] Sehr geehrte Damen und …
An Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Ihr Zeichen 39.6.1_SAW-0000304H_20220402_VH - mein Zeichen [#245317]
Datum
3. Juni 2022 18:58
An
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage #245317 zum Betrieb Goldener Drache, Neuperverstraße 58, 29410 Salzwedel (Ihr Zeichen 39.6.1_SAW-0000304H_20220402_VH) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245317/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Datum
7. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen