Kontrollbericht zu Metzgerei Funccius

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Metzgerei Funccius
Burgstraße 91
42655 Solingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Funccius [#245988]
Datum
9. April 2022 18:43
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Funccius Burgstraße 91 42655 Solingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245988/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Eingangsbestätigung und Info: "Der von Ihnen angefragte Betreiber hat seine Betriebsstätte zwischenzeitlich …

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
322,1 KB
Eingangsbestätigung und Info: "Der von Ihnen angefragte Betreiber hat seine Betriebsstätte zwischenzeitlich abgemeldet."
<< Anfragesteller:in >>
Rückfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erläutern Sie mir, wie die Eröffnung der…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Rückfrage Kontrollberichte
Datum
28. April 2022
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erläutern Sie mir, wie die Eröffnung der Grillsaison durch die Metzgerei Funccius am 21.04.2022 mit Ihrer Behauptung "Der von Ihnen angefragte Betreiber hat seine Betriebsstätte zwischenzeitlich abgemeldet." in Einklang zu bringen ist. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Kontrollberichte Funccius PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr [geschwärzt], auf…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollberichte Funccius
Datum
22. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr [geschwärzt], auf mein Fax vom 28.04.2022 haben Sie nicht reagiert. Versuchen Sie Anfragesteller:innen zu täuschen? Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [Anhang: Ein Post der Metzgerei Funccius Feinkost & Bistro auf Facebook vom 22.04.2022]
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Plötzlich ist der Betrieb nicht mehr abgemeldet: "Bis zum heutigen Tage ist bei dem von Ihnen erfragten Betre…
Plötzlich ist der Betrieb nicht mehr abgemeldet: "Bis zum heutigen Tage ist bei dem von Ihnen erfragten Betreiber noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung erfolgt."
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Faktenklärung Funccius PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herr…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Faktenklärung Funccius
Datum
7. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 28.06.2022 behaupten Sie, dass der angefragte Betrieb bisher noch nicht überprüft wurde. Warum wurde dann am 11.04.2022 behauptet, dass der angefragte Betreiber seine Betriebsstätte zwischenzeitlich abgemeldet hat? Was stimmt denn nun? Ich bitte um Aufklärung. Mir sind inzwischen wiederholt ausweichende Antworten oder beredtes Schweigen auf Nachfragen hin aufgefallen. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass Ihre Behörde Anfragesteller:innen aktiv zu täuschen versucht. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Faktenklärung Funccius Ihr Fax vom 07.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> im oben genannten Schreiben…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Faktenklärung Funccius Ihr Fax vom 07.07.2022
Datum
26. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im oben genannten Schreiben hinterfragten Sie die aus Ihrer Sicht nicht zue inander passenden Aussagen meiner Dienststelle zum Betrieb der Metzgerei Funccius. Zunächst sei vorangestellt, dass keine Auskunft bewusst wahrheitswidrig erteilt wurde. Gegen Ihren latenten Vorwurf einer vorsätzlichen Falschauskunft verwahre ich mich ausdrücklich. Leider lagen jedoch aufgrund einer aus technischen Gründen ausgebliebenen Datenübermittlung der Gewerbemeldungen nicht immer alle notwendigen Erkenntnisse vor. So wäre in der Tat die Auskunft vom 11.04.2022 nicht mit dem Ihnen mitgeteilten Inhalt ergangen. Unter anderem auch durch Ihre Nachfrage vom 28.04.2022 mit einer detaillierten Angabe zur Wiederaufnahme des Betriebs fiel der Fehler im Datenbestand auf. Mittlerweile sind die ausgebliebenen Datensätze eingespeist. Die Metzgerei Funccius wurde daraufhin in den Kontrollturnus aufgenommen. Die aktuelle Kontrolle vom 11.08.2022 ergab keine Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Anmerkungen Faktenklärungsantwort PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr << An…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anmerkungen Faktenklärungsantwort
Datum
20. September 2022
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
PER FAX Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.08.2022. Das von mir bemängelte Herumlavieren ist ein Klassiker auskunftsresitenter Lebensmittelüberwachungsämter. Wenn ein Betrieb zwischen Anfrage und monate- bzw. jahrelanger Nichtbearbeitung geschlossen wird, geht es plötzlich mit der Auskunft ganz schnell. Oder ein Lebensmittelüberwachungsamt versucht durch kreative Anfragebeantwortung eine angeordnete Betriebsschließung zu decken (nicht Ihre Behörde). Warum beantworten Sie mir beispielsweise nicht einfach, wann der Betrieb Pino's abgemeldet wurde? Wenn auf eine einfache Rückfrage nicht oder ausweichend (bitte an die zuständige Gewerbemeldestelle wenden, ...) geantwortet wird, sollte jeder Anfragesteller hellhörig werden. Ein anderes Beispiel sind Ihre Eingangsbestätigungen. Diese enthalten folgenden Text: "Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. [...] Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können." Diese Formulierung wird leider von vielen Lebensmittelüberwachungsämtern verwendet, um untätig zu sein. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie in den vergangenen 3 Jahren und 8 Monaten nur 55 VIG-Anfragen erhalten. Das sind knapp 4 Anfragen pro Vierteljahr. Von EINER VIELZAHL Anfragen, die eine Bearbeitung verzögern könnten, düfte demnach wohl kaum die Rede sein. Nach dieser Übersicht wurde zudem nur ein Bruchteil der Anfragen beantwortet. Wenn die Anfrage eines Betriebes ohne Beanstandungen bei Ihnen im kürzesten Fall nur einen Tag dauert, eine Auskunft mit Beanstandungen jedoch trotz zahlreicher Erinnerungen und Nachfragen auch schon einmal 9 Monate, dann werte ich dass als weiteres Indiz für eine bewusste Verzögerung. Da Ihre Mitarbeitenden ohnehin zu jedem Antrag überprüfen, ob KEINE Mängel vorlagen, könnten Sie ohne Zusatzaufwand auch unverzüglich (wenigen) Anfragen beantworten, bei denen Mängel vorliegen. Warum letztere dennoch erst einmal unbearbeitet bleiben, ist mir unverständlich. Mit freundlichen Grüßen,