Kontrollbericht zu Chläbi, Weil am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chläbi
Eisenbahnstraße 9
79576 Weil am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jürg Zimmerli
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Jürg Zimmerli
Betreff
Kontrollbericht zu Chläbi, Weil am Rhein [#260085]
Datum
1. Oktober 2022 21:34
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chläbi Eisenbahnstraße 9 79576 Weil am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürg Zimmerli Anfragenr: 260085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260085/ Postanschrift Jürg Zimmerli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürg Zimmerli
Jürg Zimmerli
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihren Brief vom 4.10.2022 Hiermit nehem ich meinen Widerspruch zur Date…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Jürg Zimmerli
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chläbi, Weil am Rhein [#260085]
Datum
9. Oktober 2022 21:01
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihren Brief vom 4.10.2022 Hiermit nehem ich meinen Widerspruch zur Datenweitergabe (Meinen Namen inkl. vollständiger Anschrift) vollumfänglich zurück. Mit freundlichen Grüßen Jürg Zimmerli Anfragenr: 260085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260085/ Postanschrift Jürg Zimmerli << Adresse entfernt >>
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" Meinem Antrag auf Informationszugang wurde stattgegeb…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi"
Datum
27. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Meinem Antrag auf Informationszugang wurde stattgegeben.
Jürg Zimmerli
AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Jürg Zimmerli
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085]
Datum
9. November 2022 08:57
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Chläbi, Weil am Rhein“ vom 01.10.2022 (#260085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jürg Zimmerli
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085] Sehr geehrter Herr Zimmerli, …
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085]
Datum
10. November 2022 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Zimmerli, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie Ihrem Bescheid vom 27.10.2022 Ziff. 1 Nr.2 entnehmen können, erfolgt der Informationszugang schriftlich 14 Tage nach Zustellung des Bescheids an den betroffenen Betrieb. Der Informationszugang erfolgt daher schriftlich erst am 14.10.2022 an Sie, da der Bescheid dem Betrieb erst am 29.10.2022 bekanntgegeben/zugestellt worden ist. Wir weisen erneut darauf hin, dass bei lebensmittelrechtlichen Beanstandungen im Betrieb grundsätzlich 2 Monate Frist für die Auskunftserteilung ab Antragsstellung gelten, siehe § 5 Abs.2 S.2 Verbraucherinformationsgesetz. Wir bitten daher darum, innerhalb dieses Zeitraums von Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085] Sehr geehrter Herr Zimmerli, …
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antrag auf Informationszugang zum Betrieb "Chläbi" [#260085]
Datum
10. November 2022 08:18
Status
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Sehr geehrter Herr Zimmerli, bezüglich untenstehender E-Mail vom heutigen Tage muss ich eine Korrektur vornehmen. Der Informationszugang erfolgt am 14.11.2022 schriftlich an Sie. Mit freundlichen Grüßen