Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kontrollbericht zu Restuarant Mila, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restuarant Mila
Havelstraße 17A
13597 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe fol…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restuarant Mila, Berlin [#49298]
Datum
24. Januar 2019 12:48
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restuarant Mila Havelstraße 17A 13597 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 24.01.2019 ist bei un…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093
Datum
4. März 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 24.01.2019 ist bei und eingegangen. Ich weise Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hin, der die informationspflichtige Stelle dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Die Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten ist gem. § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich bis zum 11.03.2019 keine Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Diese werden alle geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Sie werden daher gebeten, von Nachfragen abzusehen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Adresse vollständig angegeben haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093 [#49298] Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihr…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093 [#49298]
Datum
4. März 2019 16:16
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093 [#49298] Sehr <Information-entfernt> meine Informationsf…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#49298] vom 24.01.2019, 19-L-093 [#49298]
Datum
26. März 2019 10:18
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restuarant Mila, Berlin“ vom 24.01.2019 (#49298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Ihr Antrag vom 24.01.2019
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 24.01.2019
Datum
4. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#49298] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Wid…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#49298]
Datum
26. April 2019 16:09
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
244,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 04.04.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 49298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Spandau
Widerspruchsbescheid
Von
Bezirksamt Spandau
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
7. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente