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Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Paulus
Prälat-Faber-Straße 2
66620 Nonnweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Sehr <Information-entfernt> da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und …
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler [#50024]
Datum
28. Januar 2019 13:48
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr <Information-entfernt> da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und Portalbetreiber „Frag den Staat“ leider die bereits an ihn versandte Eingangsbestätigung bzgl. Anfragen im Rahmen der Topf-Sekret-Aktion an die einzelnen Antragsteller nicht weiterleitet, bestätigen wir Ihnen hiermit gerne auch individuell den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Ihre Anfrage wird geprüft und beschieden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Es ergeht also eine weitere Mitteilung an die genannte Postadresse, in der das vorliegend zu beachtende Prozedere nach VIG und damit der weitere Verfahrensverlauf erläutert wird. Da einige Anfragen unvollständige Postadressen enthalten, bitte ich Sie zu überprüfen, ob Sie die Postadresse vollständig an uns übermittelt haben oder andernfalls um Mitteilung der vollständigen Postadresse an meine nachstehende E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler [#50024]
Datum
24. Februar 2019 17:40
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landgasthof Paulus Prälat-Faber-Straße 2 66620 Nonnweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Sehr <Information-entfernt> da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und …
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler [#50024]
Datum
28. Februar 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr <Information-entfernt> da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und Portalbetreiber „Frag den Staat“ leider die bereits an ihn versandte Eingangsbestätigung bzgl. Anfragen im Rahmen der Topf-Sekret-Aktion an die einzelnen Antragsteller nicht weiterleitet, bestätigen wir Ihnen hiermit gerne auch individuell den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Ihre Anfrage wird geprüft und beschieden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Es ergeht also eine weitere Mitteilung an die genannte Postadresse, in der das vorliegend zu beachtende Prozedere nach VIG und damit der weitere Verfahrensverlauf erläutert wird. Da einige Anfragen unvollständige Postadressen enthalten, bitte ich Sie zu überprüfen, ob Sie die Postadresse vollständig an uns übermittelt haben oder andernfalls um Mitteilung der vollständigen Postadresse an meine nachstehende E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Vorletzte Kontrolle: 12.05.2015 keine Abweichungen von lebens…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
5. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Vorletzte Kontrolle: 12.05.2015 keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vorgaben Letzte Kontrolle: 08.12.2015 keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vorgaben
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, N…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler [#50024]
Datum
8. Februar 2021 15:38
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Landgasthof Paulus, Nonnweiler“ vom 24.02.2019 (#50024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 685 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/50024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr geehrteAntragsteller/in hiermi…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
8. Februar 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei­dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.