Kontrollbericht zu MAI WOK, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
MAI WOK
Westarkaden
79110 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu MAI WOK, Freiburg im Breisgau [#56368]
Datum
8. Februar 2019 11:55
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: MAI WOK Westarkaden 79110 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Gewerb…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Gewerbebetrieb: Gaststätte „Mai Wok“, Westarkaden, Breisacher Straße 149 in Freiburg i.Br.
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre Internet Anfrage über das Portal „Fragdenstaatde“ vom 08.02.2019 zu o.g. Gewerbebetrieb. Sie wünschen Auskünfte zu den beiden letzten Betriebsprüfungen gemäß § 2 Abs. 1 VIG und fordern bei Beanstandungen die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung: Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informatio- . nen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte und nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. lhre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist lhr Widerspruch somit unbegründet.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Ge…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Gewerbebetrieb: Gaststätte „Mai Wok“, Westarkaden, Breisacher Straße 149 in Freiburg i.Br. [#56368]
Datum
14. Februar 2019 12:18
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Gewerb…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihr Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ Gewerbebetrieb: Gaststätte „Mai Wok“, Westarkaden, Breisacher Straße 149 in Freiburg i.Br.
Datum
27. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre lnternet Anfrage über das Portal „FragDenStaat.de“ vom 08.02.2019 und Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Horn vom 16.02.2019 zu o.g. Gewerbebetrieb. Sie wünschen Auskünfte zu den beiden letzten Betriebsprüfun- gen gemäß § 2 Abs. 1 VIG. Mit Ihrer Anfrage haben Sie ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt. Die vom Ge- setzgeber gewu”nschten Arbeitsschritte sind von der zuständigen Behörde beachtet und durchgeführt worden. Das Verwaltungsverfahren für o.g. Betrieb ist abgeschlossen. Folgende Entscheidungen wurden entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 1 Satz .1 VIG getroffen: 1Wir teilen Ihnen mit, dass bei den Kontrollen am 24.08.2018 und 29.10.2018 keine Mängel festgestellt wurden. 2 Ihre Auskunftsersuchen zu den Gaststätten „"Oishi II“ und Spacca Napoli“ werden erst nach Ablauf der Anhörfrist beantwortet, da die Anhörung der betroffenen Betrie- be noch andauert. Hinweise: a) Bitte berücksichtigen Sie, dass durch die Beteiligung von Dritten sich die Frist bis zur Bescheidung auf bis zu zwei Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Wir möchten Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten. b) Es ist zu beachten, dass die Veröffentlichung behördlicher Antwortschreiben datenschutzrechtlich insoweit unzulässig ist, als sich dem Antwortschreiben personenbezogene Daten des/der zuständigen Sachbearbeiter_in entnehmen lassen (Name, E-Mail, Telefonnummer). Gebührenentscheidung_: Die Kosten für das Verfahren sind entsprechend § 7 Abs. 1 VIG für Informationen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG gebührenfrei, da der Vervvaltungsaufwand weniger als die gesetzlich geregelte Mindestgrenze von 1.000,-- € betrug. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von eines Monats Widerspruch beim der Stadt Freiburg i.Br.‚ z.B. beim Amt für öffentliche Ordnung der StadtvenNaItung Frei- burg, Fehrenbachallee 12, Gebäude A, 79106 Freiburg i. Br., eingelegt werden.

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