§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor.
§ 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.
Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim WDR eingeht.
Anfrage abgelehnt
-
Datum7. September 2018
-
9. Oktober 2018
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2 Follower:innen
-
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- Von
- Westdeutscher Rundfunk
- Via
- Briefpost
- Betreff
- WDR intern: Bearbeitung der IFG-Anfrage [#33343]
- Datum
- 7. September 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- § 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33343]
- Datum
- 7. September 2018 14:28
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
- Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
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- Von
- Westdeutscher Rundfunk
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer xxx xxx xxx
- Datum
- 13. September 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#33343] [#33343]
- Datum
- 17. September 2018 12:51
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag _ _ _ auf Informationszugang vom 07.09.2018 zu einer Dienstanweisung zur Beschränkung des Gesamtschuldanteils auf Antrag Aktenzeichen 209.2.3.3-8048/18
- Datum
- 20. September 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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Die Projektleitung "FragdenStaat" teilte mir gestern per E-Mail mit, dass "tatsächlich Nachrichten von Ihnen und damit Ihr Account vom System blockiert" wurde. Anstatt diesen Fehler zu beheben oder mir Ratschläge zu geben, wie dies vermieden werden kann, wurde ich gebeten, "von Anfragen zum Thema Rundfunkbeitrag abzusehen". Ich bin irritiert... Kommt hier ein Interessenkonflikt zum Vorschein?
- Von
- Westdeutscher Rundfunk
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 7. September 2018
- Datum
- 19. Oktober 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 7. November 2018
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#33343]
- Datum
- 13. Februar 2019 01:23
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Westdeutscher Rundfunk
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 11. März 2019
- Status
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Widerspruchsbescheid [#33343]
- Datum
- 16. März 2019 16:42
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Westdeutscher Rundfunk
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- Briefpost
- Betreff
- Ihre Mail vom 16.03.2019
- Datum
- 19. März 2019
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit von Bescheiden der Publikumsstelle
- Datum
- 15. August 2019
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
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- Westdeutscher Rundfunk
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- Briefpost
- Betreff
- Ablehnungsbescheid
- Datum
- 21. August 2019
- Status
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Ablehnungsbescheid [#33343]
- Datum
- 31. August 2019 16:46
- An
- Westdeutscher Rundfunk
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Westdeutscher Rundfunk
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 8. Oktober 2019
- Status
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Die Dame und der Herr vom Justiziariat des WDR vesagen mir die Auskunft aus zwei Gründen:
- Ich klage gegen den NDR
- Ich tue meinen Unmut in Internetforen gegen den unrechten Rundfunkbeitrag kund und arbeite an der Klärung, was in unserem Rechtssystem dabei schiefläuft. Dabei ist die gesamtschuldnerschaftlich Haftung - die in der jetzigen Praxis meines rechtlichen Kenntnisstands nach nur eine im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehene verschleierte Kollektivschuldabwicklung darstellt - zentraler Punkt. Daher habe ich die Frage gestellt, wie eine Aufteilung der Gesamtschuld bearbeitet wird.
Auskunftsverweigerungen von Behörden sind meiner Meinung nach nur möglich, wenn irgendeine Gefahr von der Kenntnisgabe der Informationen ausgehen könnte. Das ist oft bei Straftaten der Fall oder gar bei Angriffen auf das Staatssystem.
Die Argumentation des Justiziariats deutet darauf hin, dass das so aufgefasst wird. Dabei wird völlig übersehen, dass 1) Einen Klage gegen den Rundfunkbeitrag nach gesetzlicher Regelung gegen die Landesrundfunkanstalt erhoben werden MUSS. Das hab nicht ich mir ausgedacht, sondern der Gesetzgeber. Ich befinde mich da also in völlig legalem Rahmen. Desweiteren befinde ich mich im legalen Rahmen, wenn ich zwar mit Unmut, aber nicht auf agressive Weise in Internetforen an der Problematik des Rundfunkbeitrag mit anderen Mitstreitern zusammenarbeite. Ich habe mich inzwischen nahezu 6 Jahre intensiv mit der rechtlichen Seite der Rundfunkbeitragproblematik auseinandergesetzt. Da würde ich der Sache und meiner Glaubwürdigkeit nur schaden, wenn ich ausfallend oder unbedacht öffentlich schreiben würde. Ich habe Nachweise, dass der WDR von Anfang an diese hier gestellte Frage nicht beantworten wollte. Die WDR - interne "Bearbeitung der IFG-Anfrage verlief sinngemäß so: "Antworten wir überhaupt, oder welchen Grund können wir ihm angeben, seine Anfrage abzuwimmeln. Die WDR internen Nachweisdokumente werden vorerst nicht öffentlich bei "Frag den Staat" und anderen Stellen gspeichert.
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#33343] [#33343]
- Datum
- 13. Oktober 2019 12:57
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 14. Oktober 2019 12:01
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. Oktober 2019 13:54
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 7.9.2018 zu einer Dienstanweisung zur Beschränkung des Gesamtschuldanteil auf Antrag
- Datum
- 2. Dezember 2019 16:44
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 7.9.2018 zu einer Dienstanweisung zur Beschränkung des Gesamtschuldanteil auf Antrag [#33343]
- Datum
- 2. Dezember 2019 17:33
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 7.9.2018 zu einer Dienstanweisung zur Beschränkung des Gesamtschuldanteil auf Antrag [#33343]
- Datum
- 2. Dezember 2019 18:05
- An
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- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 3. Dezember 2019 08:36
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 3. Dezember 2019 09:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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