Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht Bremen Am Wall 28195 Bremen

Anfrage an: Finanzgericht Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Finanzgericht Bremen
Am Wall
28195 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Finanzgericht Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << Adresse entfernt >> [#256488]
Datum
6. August 2022 07:48
An
Finanzgericht Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256488/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Finanzgericht Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage und teile mit, dass ich diese - für alle Gerichte i…
Von
Finanzgericht Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << Adresse entfernt >> [#256488]
Datum
8. August 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage und teile mit, dass ich diese - für alle Gerichte im Justizzentrum Am Wall - zuständigkeitshalber an Immobilien << Adresse entfernt >> weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Sehr << Anrede >> vielen dDank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann …
An Finanzgericht Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << Adresse entfernt >> [#256488]
Datum
8. August 2022 14:49
An
Finanzgericht Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen dDank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256488/
Finanzgericht Bremen
AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht Bremen Am Wall 28195 Bremen [#256488] Sehr geehrte Frau Tillma…
Von
Finanzgericht Bremen
Betreff
AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht Bremen Am Wall 28195 Bremen [#256488]
Datum
16. August 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, uns hat am 8. August 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG die Herausgabe des aktuell "gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Finanzgericht Bremen Am Wall 28195 Bremen" beantragen. Dabei baten Sie um "Antwort in elektronischer Form (E-Mail)". Wir antworten Ihnen wie folgt: Das Gebäude ist angemietet und steht unter Denkmalschutz. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme. Aufgrund des Denkmalschutzes ist ein Energiebedarfsausweis nicht erforderlich. Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Charlotte J. Tillmann
AW: AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << …
An Finanzgericht Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzgericht << Adresse entfernt >> Am Wall 28195 << Adresse entfernt >> [#256488]
Datum
17. August 2022 09:15
An
Finanzgericht Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256488/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>