Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium In der Vahr 76 28329 Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Polizeipräsidium
In der Vahr 76
28329 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium In der Vahr 76 28329 Bremen [#260668]
Datum
11. Oktober 2022 20:17
An
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium In der Vahr 76 28329 Bremen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/260668/upload/f2743efcbf2ba1b6cf8b9fb5db26c5fbae21b5c5/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Ihre Anfrage vom 11.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2022 haben wir …
Von
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.10.2022
Datum
13. Oktober 2022 17:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.gif
70,3 KB
image003.jpg
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2022 haben wir zuständigkeitshalber an Immobilen Bremen abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> uns hat am 13. Oktober 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG…
Von
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Betreff
AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium In der Vahr 76 28329 Bremen [#260668]
Datum
18. November 2022 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> uns hat am 13. Oktober 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG die Herausgabe des aktuell "gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium In der Vahr 76" beantragen. Dabei baten Sie um "Antwort in elektronischer Form (E-Mail)". Ursprünglich hatten Sie Ihren Antrag über fragdenstaat.de per E-Mail vom 11. Oktober 2022 an die Polizei Bremen gerichtet. Wir antworten Ihnen wie folgt: Das Gebäude ist angemietet. Ein Energieausweis dafür liegt uns bisher nicht vor. Wann genau der Energieausweis bei uns vorliegen wird, ist derzeit noch unklar. Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben unsere Antwort am 18.11.2022 erhalten. Die gewünschte Informat…
Von
Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen
Betreff
WG: AW Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium In der Vahr 76 28329 Bremen [#260668]
Datum
26. April 2023 10:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben unsere Antwort am 18.11.2022 erhalten. Die gewünschte Information lag nicht vor und konnte daher nicht herausgegeben werden. Als Status geben Sie jedoch "Warte auf Antwort" an. Unsere Antwort wird auf der FragDenStaat-Internetseite zu dieser Anfrage (#260668) dem Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Bremen zugeordnet. Auch Ihre "Anfrage" soll dort hingegangen sein. Die uns vorliegende E-Mail vom 13. Oktober 2022 richtete sich jedoch an die Polizei Bremen. Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten. Mit freundlichen Grüßen